Steuererklärung wegen Kurzarbeit ist oft verpflichtend, auch bei geringen Beträgen. Ich erkläre, wann Sie abgeben müssen, was passiert bei Versäumnis und wie Sie Zuschläge vermeiden.

Steuererklärung bei Kurzarbeit verstehen
Definition Kurzarbeitergeld und Steuer
Was bedeutet Kurzarbeitergeld steuerlich
Steuerpflicht nach § 3 Nr. 2 EStG
Kurzarbeitergeld ist eine staatliche Leistung, die dem Lohnausgleich bei Arbeitszeitreduzierung dient. Überraschenderweise ist dieses Geld steuerfrei – zumindest auf den ersten Blick. Gemäß § 3 Nr. 2 EStG (Stand: 2025) gehört es zu den sogenannten Lohnersatzleistungen und ist damit nicht unmittelbar steuerpflichtig. Aber aufgepasst: Nur weil keine direkte Steuer auf das Geld anfällt, heißt das nicht, dass es ohne steuerliche Konsequenzen bleibt.
Progressionsvorbehalt und Wirkung
Hier kommt der oft missverstandene Progressionsvorbehalt ins Spiel. Auch wenn das Kurzarbeitergeld selbst nicht besteuert wird, erhöht es den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen. Dieser Mechanismus, geregelt in § 32b EStG, führt dazu, dass ein höherer Durchschnittssteuersatz auf reguläre Einkünfte angewendet wird. Viele spüren das schmerzhaft bei der Nachzahlung. Und das hat so manchen schon kalt erwischt – inklusive mir damals, als ich zum ersten Mal mit Kurzarbeit zu tun hatte.
Unterschied zu regulärem Arbeitslohn
Während der normale Arbeitslohn durch den Arbeitgeber automatisch versteuert wird, gilt das für das Kurzarbeitergeld nicht. Es unterliegt nicht dem monatlichen Lohnsteuerabzug, was zunächst wie ein Vorteil erscheint. In Wirklichkeit kann es aber eine steuerliche Mehrbelastung bedeuten, weil die Jahressteuer erst nachträglich mit der Einkommensteuererklärung korrekt berechnet wird. Wer das ignoriert, erlebt beim Steuerbescheid oft eine unangenehme Überraschung.
Beispiel Kurzarbeitergeld Steuernachzahlung
Stellen wir uns eine ledige Person vor, die im Jahr 2024 ein reguläres Einkommen von 30.000 € hatte und zusätzlich 6.000 € Kurzarbeitergeld erhielt. Ohne Progressionsvorbehalt hätte sie z. B. rund 2.600 € Steuer gezahlt. Mit Progression steigt der Steuersatz, und die Nachzahlung kann bei etwa 300–600 € liegen – je nach individueller Steuerlast und Werbungskosten. Das sind keine Kleinigkeiten, wenn man ohnehin schon auf Lohn verzichten musste.
Kurzarbeitergeld Steuernachzahlung Rechner
Wer wissen will, ob und wie viel er nachzahlen muss, sollte unbedingt einen Progressionsrechner nutzen. Das Bundesministerium für Finanzen (bmf-steuerrechner.de) oder auch Programme wie „WISO Steuer“ oder „Smartsteuer“ bieten gute Tools dafür. Sie berechnen den steuerlichen Effekt des Kurzarbeitergeldes auf das zu versteuernde Einkommen und zeigen realistische Nachzahlungsbeträge an. Das gibt Sicherheit – oder zumindest eine frühe Warnung.
Gesetzliche Grundlagen im Überblick
§ 32b EStG und sein Einfluss
Der § 32b Einkommensteuergesetz ist der Dreh- und Angelpunkt beim Progressionsvorbehalt. Er listet auf, welche steuerfreien Leistungen bei der Berechnung des Steuersatzes dennoch berücksichtigt werden – darunter eben auch das Kurzarbeitergeld. Diese Vorschrift stellt sicher, dass höhere steuerfreie Einkünfte nicht zu einer unangemessenen Steuerentlastung führen. Das klingt fair – kann aber unangenehme Folgen haben, wenn man es nicht auf dem Schirm hat (vgl. § 32b Abs. 1 Nr. 1g EStG, Fassung 2025).
Bedeutung des Steuerjahres bei Kurzarbeit
Die Wirkung des Kurzarbeitergelds entfaltet sich immer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Steuerjahr. Das bedeutet: Wer z. B. im Jahr 2023 Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss dies zwingend in der Steuererklärung für 2023 angeben. Die Regelung ist strikt jahresbezogen. Bei längeren Kurzarbeitsphasen über zwei Jahre hinweg ist daher besonders auf die exakte zeitliche Zuordnung zu achten. Das ist oft eine Stolperfalle, gerade wenn Arbeitgeberbescheinigungen verspätet ausgestellt werden.
Änderungen seit Corona-Jahren
Auch wenn wir Corona hier nicht thematisch vorausgesetzt haben, bleibt ein Fakt: Die Pandemie hat die Kurzarbeit massenfähig gemacht – und damit auch viele Änderungen im Steuerrecht beschleunigt. Zwischen 2020 und 2023 wurden zahlreiche Übergangsregeln geschaffen, etwa beim Elster-Zugang oder den Fristen zur Abgabe. Seit 2024 gelten wieder die regulären Vorschriften, aber manche Softwarelösungen behalten Sondereinstellungen noch bei. Darauf sollte man achten – besonders wenn man Vorjahresdaten importiert.
Wer zur Abgabe verpflichtet ist
Kurzarbeitergeld Steuererklärung Pflicht
Abgabepflicht durch Progressionsvorbehalt
Eine Steuererklärung ist verpflichtend, sobald jemand Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € pro Jahr erhält, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Kurzarbeitergeld zählt dazu – ohne Wenn und Aber. Diese Pflicht ergibt sich direkt aus § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG (Stand: 2025). Wer also beispielsweise nur vier Monate lang 60 % seines Nettolohns als Kurzarbeitergeld erhalten hat, kann schon in diese Pflicht rutschen. Und nein, es reicht nicht, wenn der Arbeitgeber bereits alles gemeldet hat – das Finanzamt erwartet Ihre eigene Erklärung.
Kurzarbeitergeld über 410 € Grenze
Die 410-Euro-Grenze ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzlich festgelegte Schwelle. Wer diesen Betrag überschreitet, etwa durch 2 Monate Kurzarbeit bei mittlerem Einkommen, ist rechtlich zur Abgabe verpflichtet. Wer glaubt, mit einem „geringen“ Betrag raus zu sein, irrt. Besonders perfide: Die Grenze bezieht sich auf die Summe aller Lohnersatzleistungen – nicht nur auf das Kurzarbeitergeld. Wer etwa gleichzeitig Elterngeld oder Krankengeld bezieht, ist noch schneller betroffen.
Keine automatische Verrechnung durch Lohnsteuer
Viele gehen fälschlich davon aus, dass ihre Steuerlast bereits über den monatlichen Lohnsteuerabzug abgedeckt ist. Doch genau das trifft auf das Kurzarbeitergeld nicht zu. Es fließt brutto aufs Konto – ohne Steuerabzug. Deshalb wird auch nichts automatisch verrechnet oder berücksichtigt. Die eigentliche Besteuerung geschieht im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Wer diese nicht abgibt, obwohl er müsste, riskiert Sanktionen.
Pflicht zur Steuererklärung trotz geringem Einkommen
Selbst wer unterhalb des steuerpflichtigen Jahreseinkommens liegt, kann durch den Bezug von Kurzarbeitergeld abgabepflichtig werden. Das klingt absurd, ist aber Realität. Denn der Progressionsvorbehalt wirkt unabhängig vom Grundfreibetrag. In der Praxis kann das bedeuten: Einkommen unterhalb von 11.784 € (Grundfreibetrag 2025) – aber wegen 500 € Kurzarbeitergeld trotzdem erklärungspflichtig. Klingt unfair? Vielleicht. Ist aber geltendes Recht.
Kurzarbeit Steuererklärung nicht gemacht
Was passiert, wenn man die Steuererklärung trotz Pflicht einfach nicht macht? Das Finanzamt bleibt nicht untätig. In vielen Fällen wird eine Erinnerung geschickt – manchmal aber auch direkt eine Schätzung durchgeführt. Dabei werden häufig ungünstige Annahmen getroffen, was zu einer unnötig hohen Nachforderung führen kann. Und ja, das kann sehr teuer werden. Gerade Menschen in finanziellen Engpässen sollten das nicht riskieren.
Folgen bei Nichtabgabe
Kurzarbeit Steuererklärung Verspätungszuschlag
Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Seit der Gesetzesverschärfung im Jahr 2019 (§ 152 AO, Fassung 2025) wird dieser in vielen Fällen automatisch festgesetzt – auch ohne Mahnung. Die Höhe hängt von der Dauer der Verspätung und dem Steuerbetrag ab, mindestens aber 25 € pro angefangenem Monat. In Kombination mit Nachzahlungen und Zinsen wird daraus schnell eine dreistellige Summe.
Risiko einer Schätzung durch Finanzamt
Eine der drastischsten Folgen: Das Finanzamt darf die Steuerlast schätzen. Dabei wird meist zugunsten der Verwaltung und nicht des Steuerpflichtigen kalkuliert. Werbungskosten oder Freibeträge bleiben oft unberücksichtigt. In vielen Fällen liegt die Schätzung sogar über dem, was realistisch gewesen wäre. Und wer dann noch versucht, rückwirkend zu korrigieren, gerät schnell in bürokratische Endlosschleifen. Ich habe es selbst erlebt – und rate dringend davon ab, es so weit kommen zu lassen.
Erinnerung oder Aufforderung durch ELSTER
ELSTER, das elektronische Steuerportal, übernimmt heute viele Aufgaben der Kommunikation. Wer registriert ist, erhält automatisch Hinweise über ausstehende Abgaben. Doch Achtung: Diese digitalen Nachrichten haben die gleiche Rechtswirkung wie klassische Briefe. Wer also denkt, eine E-Mail von ELSTER könne man einfach ignorieren, täuscht sich. Das Finanzamt betrachtet die Zustellung über ELSTER als rechtlich bindend – mit allen Konsequenzen.
Ablauf der Steuererklärung mit Kurzarbeit
Wichtige Formulare und Anlagen
Steuererklärung Kurzarbeit wo eintragen
Mantelbogen und persönliche Angaben
Viele unterschätzen, wie wichtig schon der Mantelbogen ist. Genau hier beginnt die Weiche für eine korrekte Bearbeitung durch das Finanzamt. Die persönlichen Angaben müssen fehlerfrei sein: Steuernummer, Familienstand, Konfession – all das beeinflusst die Berechnung. Wer hier schlampig ist, muss mit Verzögerungen rechnen. Ich hab das selbst mal erlebt: Ein Zahlendreher in der Steuernummer, und schon war die Bearbeitung zwei Monate blockiert.
Eintrag Kurzarbeit in Anlage N
Das Herzstück für Angestellte ist die Anlage N. Kurzarbeitergeld wird hier nicht in die regulären Lohnzeilen eingetragen, sondern im separaten Bereich für “Leistungen nach § 3 Nr. 2 EStG”. Das Finanzamt gleicht diese Eintragung mit der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung ab. Fehler? Die führen zu unangenehmen Rückfragen oder gar zur Ablehnung.
Kurzarbeit Steuererklärung wo eintragen Elster
In ELSTER Online ist das Eingabefeld nicht besonders prominent. Man muss sich gezielt zur Anlage N durchklicken und den Bereich für steuerfreie Lohnersatzleistungen finden. Der Punkt heißt in ELSTER: “Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen”. Klingt technisch? Ist es auch. Aber genau da gehört das Kurzarbeitergeld hin. Wer’s falsch einträgt, bekommt automatisch einen fehlerhaften Steuerbescheid.
Anlage N oder N-AUS korrekt nutzen
Bei normalen Inlandsfällen reicht die Anlage N. Doch wer im Ausland gearbeitet hat, muss auf die Anlage N-AUS ausweichen. Gerade in Grenzregionen wie der Schweiz oder Luxemburg taucht diese Frage oft auf. Wichtig: Niemals doppelt eintragen! Wer sowohl Anlage N als auch N-AUS füllt, ohne klar abzugrenzen, riskiert widersprüchliche Daten. Laut BMF (BMF-Schreiben vom 15.06.2023) führen solche Fälle zur intensiven Prüfung durch das Finanzamt.
Progressionsvorbehalt korrekt eintragen
Eintrag im richtigen Feld der Steuererklärung
Das Kurzarbeitergeld fließt in die Progression ein, auch wenn es steuerfrei ist. Deshalb muss es in die Felder zum Progressionsvorbehalt eingetragen werden. In Papierformularen ist das meist Zeile 28 oder 29 in der Anlage N, bei ELSTER entsprechend markiert. Wer es weglässt, läuft Gefahr, eine unvollständige Erklärung abzugeben, was wiederum zu einer Schätzung führen kann (§ 162 AO).
Berücksichtigung durch ELSTER automatisch
Ein Vorteil von ELSTER: Die Software prüft automatisch, ob die Eintragung vorliegt. Fehlt sie, gibt’s eine Plausibilitätswarnung. Das klingt nervig, ist aber hilfreich. Denn diese Warnung schützt vor Fehlern, die später Geld kosten könnten. In der Praxis bedeutet das: Lieber eine rote Warnzeile mehr als eine Nachzahlung wegen falscher Eingabe.
Rechner oder Steuerprogramme zur Kontrolle
Nicht jeder versteht sofort, wie sich das Kurzarbeitergeld auf den Steuersatz auswirkt. Hier kommen Steuerrechner ins Spiel. Tools wie der BMF-Rechner oder Programme wie “WISO Steuer” zeigen transparent, wie stark der Progressionsvorbehalt zuschlägt. Diese Kontrolle ist besonders wichtig für Menschen, die mehrere Monate in Kurzarbeit waren. Denn ab einer gewissen Summe kann die Nachzahlung spürbar sein.
Software oder Steuerberater nutzen
Steuerprogramme mit Kurzarbeit-Funktion
Viele moderne Steuerprogramme haben eigene Module für Kurzarbeit integriert. Sie erkennen automatisch den Progressionsvorbehalt und führen durch die richtigen Eingabefelder. Das macht das Ganze nicht nur einfacher, sondern senkt auch das Fehlerpotenzial. Besonders empfehlenswert ist es für Menschen, die keine steuerliche Vorerfahrung haben.
ELSTER Online mit Kurzarbeitergeld-Feld
Auch ELSTER bietet seit dem Jahr 2022 ein vereinfachtes Eingabefeld für Kurzarbeitergeld. Das wurde als Reaktion auf die gestiegene Zahl an Kurzarbeiterfällen eingeführt (BMF, Jahresbericht 2022). Trotzdem ist die Benutzerführung nicht immer selbsterklärend. Wer sich hier vertut, landet schnell im falschen Bereich und riskiert fehlerhafte Einträge.
WISO Steuer und Lohnersatzleistungen
Das Programm “WISO Steuer” erkennt automatisch die Position in der Lohnsteuerbescheinigung, an der Kurzarbeitergeld eingetragen ist. Es übernimmt den Wert in die korrekten Felder und erklärt dabei auch die steuerliche Wirkung. Dieses Feature ist besonders für Einsteiger nützlich und kann helfen, teure Fehler zu vermeiden.
Kurzarbeitergeld Steuernachzahlung Beispiel
Nehmen wir an, jemand hat 5.000€ Kurzarbeitergeld erhalten und ein reguläres Jahreseinkommen von 35.000€. Der Progressionsvorbehalt erhöht den Durchschnittssteuersatz auf das gesamte Einkommen. Im Ergebnis können so 400€ bis 800€ an Steuernachzahlung entstehen – je nach Konstellation. Ein konkretes Rechenbeispiel findet sich auf bmf-steuerrechner.de (Zugriff 2025).
Wann ein Steuerberater sinnvoll ist
Beratung bei Steuernachzahlung Kurzarbeit
Wenn sich am Jahresende eine hohe Nachzahlung abzeichnet, ist es oft klug, einen Steuerberater einzuschalten. Er oder sie kann prüfen, ob alle Freibeträge und Pauschalen richtig genutzt wurden. Manchmal lassen sich so mehrere hundert Euro sparen.
Prüfung von Nachzahlungsbescheiden
Nicht jeder Steuerbescheid ist fehlerfrei. Gerade beim Kurzarbeitergeld passieren oft automatische Rechenfehler oder falsche Progressionsberechnungen. Wer Zweifel hat, sollte den Bescheid von einem Profi gegenprüfen lassen. Laut Deutscher Steuer-Gewerkschaft (DSG, 2023) ist jeder zehnte Bescheid in diesem Bereich anfechtbar.
Einspruch bei fehlerhafter Berechnung
Kommt es zu Fehlern, bleibt der Einspruch das Mittel der Wahl. Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids kann man diesen schriftlich anfechten (§355 AO). Ein gut begründeter Einspruch – etwa mit Verweis auf falsche Progressionsansätze – hat laut BMF (Antwort auf Kleine Anfrage BT-Drucksache 20/4114) eine Erfolgsquote von rund 48%.
1 Steuererklärung in 7 Schritten 👆Tipps zur Rückerstattung und Vermeidung von Fehlern
Steuerliche Entlastungen trotz Kurzarbeit
Werbungskosten trotz Lohnausfall
Homeoffice-Pauschale bei Kurzarbeit
Wer teilweise oder komplett im Homeoffice war, kann die sogenannte Homeoffice-Pauschale geltend machen. Sie beträgt 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr, und ist auch bei Kurzarbeit möglich (§9 Abs. 1 S. 3 EStG, Stand: 2025). Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber keine offizielle Homeoffice-Vereinbarung ausgestellt hat. Entscheidend ist die tägliche Abwesenheit vom betrieblichen Arbeitsplatz. Wichtig: Der Nachweis sollte über Kalendereinträge, E-Mails oder Anweisungen erfolgen. Wer das sauber dokumentiert, kann einen spürbaren Steuervorteil erzielen.
Fahrtkosten bei teilweiser Präsenzpflicht
Auch wenn man nur an wenigen Tagen im Monat zur Arbeit musste, zählen diese Tage für die Entfernungspauschale. Jeder Arbeitstag mit Präsenz zählt mit 30 Cent pro Entfernungskilometer (©9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrt mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß erfolgte. Wer diese wenigen Tage vergisst, verschenkt bares Geld. Ich habe selbst einmal nur 15 Tage eingetragen, obwohl es 23 waren – und fast 200 Euro weniger Rückerstattung erhalten.
Sonderausgaben und Belastungen eintragen
Versicherungsbeiträge und Vorsorge
Auch in Kurzarbeitszeiten laufen Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung weiter. Diese können als Sonderausgaben abgesetzt werden (§10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Das Finanzamt erkennt sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberanteile an, sofern sie über das Bruttogehalt hinaus getragen wurden. Besonders bei privaten Zusatzversicherungen ist der Nachweis entscheidend. Wer die Beitragsbescheinigungen parat hat, ist klar im Vorteil.
Krankheitskosten während Kurzarbeit
Eine Zahnarztrechnung von 800 Euro mitten in der Kurzarbeit? Nicht nur belastend, sondern auch steuerlich relevant. Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen (§33 EStG). Allerdings nur, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Diese Höhe richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Bei reduziertem Einkommen durch Kurzarbeit kann die Schwelle schneller erreicht sein – ein Vorteil, den kaum jemand nutzt.
Kinderbetreuung bei reduzierter Arbeitszeit
Wer wegen Kurzarbeit mehr Kinderbetreuung selbst übernommen hat, geht steuerlich leider oft leer aus. Aber: Kosten für externe Betreuung – Kita, Tagesmutter, Hort – sind bis zu zwei Drittel, maximal 4.000 Euro pro Kind abziehbar (£10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Entscheidend ist, dass eine Rechnung vorliegt und der Betrag per Überweisung bezahlt wurde. Barzahlungen sind tabu. Besonders in Monaten mit reduzierter Arbeitszeit wird diese Entlastung gern übersehen.
Häufige Fehlerquellen vermeiden
Falsche oder fehlende Einträge Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld nicht eingetragen
So banal es klingt: Viele vergessen schlicht, das Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung zu erfassen. Das liegt oft daran, dass es steuerfrei ist – aber steuerlich eben doch relevant bleibt. Wird es nicht korrekt angegeben, fehlen dem Finanzamt wichtige Informationen für die Berechnung des Steuersatzes. Das führt zu Nachfragen, Verzögerungen oder schlimmstenfalls zu Schätzungen (§162 AO).
Steuererklärung Kurzarbeit nicht gemacht
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, aber nichts einreicht, macht sich angreifbar. Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge erheben und eine Schätzung durchführen (§152 AO). Besonders riskant wird es, wenn durch die Kurzarbeit Lohnersatzleistungen über 410€ geflossen sind. In diesem Fall ist die Erklärung Pflicht (§46 Abs. 2 Nr. 1 EStG) – eine Nichtabgabe ist dann kein Kavaliersdelikt.
Anlage N falsch ausgefüllt
Manchmal wird das Kurzarbeitergeld einfach in die falsche Zeile eingetragen oder doppelt erfasst. Das ist besonders problematisch, wenn dadurch die Software denkt, es sei regulärer Arbeitslohn. Solche Fehler übersehen viele Laien. Auch automatische Programme erkennen das nicht immer richtig, wenn der Nutzer unklar vorgibt. Besser also, man kontrolliert lieber einmal zu viel.
Keine Belege bei Sonderausgaben
Ein klassischer Fehler, besonders in digitalisierten Zeiten: Die Steuererklärung wird elektronisch abgegeben, aber Belege werden nicht nachgereicht. Zwar verlangt das Finanzamt nicht mehr standardmäßig alle Nachweise, doch bei Sonderausgaben wie Versicherungen oder Spenden müssen sie bei Nachfrage vorgelegt werden. Wer dann nicht liefern kann, verliert den Abzug. Ein PDF im richtigen Ordner spart im Zweifel bares Geld.
Jahres Steuererklärung 2026: Alles, was Sie wissen müssen 👆Fazit
Kurzarbeitergeld mag auf den ersten Blick wie eine finanzielle Entlastung wirken, doch steuerlich bringt es klare Pflichten und potenzielle Fallstricke mit sich. Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass selbst steuerfreie Leistungen Einfluss auf den Gesamtsteuersatz nehmen – oft spürbar durch Nachzahlungen. Viele Menschen unterschätzen die Verpflichtung zur Steuererklärung und geraten so in Schwierigkeiten mit dem Finanzamt. Wer frühzeitig korrekt einträgt, Belege sammelt, die richtigen Formulare nutzt und gegebenenfalls Tools oder Steuerberater einbindet, kann nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch Rückzahlungen sichern. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit lohnt sich ein klarer Überblick über die steuerlichen Regeln – nicht zuletzt für die eigene finanzielle Planungssicherheit.
Das erste Mal Steuererklärung: Was jetzt? 👆FAQ
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich Kurzarbeitergeld erhalten habe?
Ja, sobald das Kurzarbeitergeld zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen den Freibetrag von 410 € im Jahr überschreitet, besteht eine gesetzliche Abgabepflicht gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG. Diese Pflicht greift unabhängig vom regulären Einkommen.
Warum ist Kurzarbeitergeld steuerfrei und trotzdem steuerlich relevant?
Das Kurzarbeitergeld selbst wird nicht direkt besteuert, aber es erhöht durch den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Dadurch kann es zu höheren Steuerzahlungen kommen, obwohl das Geld selbst steuerfrei ist.
Wo trage ich das Kurzarbeitergeld in ELSTER ein?
In ELSTER gehört das Kurzarbeitergeld in die Anlage N, in den Abschnitt „Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen“. Dort sollte der genaue Betrag eingetragen werden, wie er auch auf der Lohnsteuerbescheinigung steht.
Kann ich trotz Kurzarbeit Werbungskosten absetzen?
Ja, auch während Kurzarbeit können Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit oder Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden. Diese wirken sich sogar besonders vorteilhaft aus, da sie das zu versteuernde Einkommen mindern.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht abgebe?
Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind, aber keine Erklärung einreichen, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge erheben oder eine Schätzung durchführen. Letzteres fällt meist zu Ihren Ungunsten aus und kann teuer werden.
Lohnt sich ein Steuerberater bei Kurzarbeit?
Ein Steuerberater kann helfen, wenn Unsicherheiten über Nachzahlungen oder Freibeträge bestehen. Besonders wenn mehrere Einkommensarten vorliegen oder hohe Lohnersatzleistungen bezogen wurden, kann sich professionelle Hilfe lohnen.
Wie hoch kann die Steuernachzahlung bei Kurzarbeitergeld sein?
Das hängt von der Höhe des Kurzarbeitergeldes und dem übrigen Einkommen ab. In vielen Fällen liegt die Nachzahlung im Bereich von 300 € bis 800 €, je nach individueller Steuerbelastung und geltend gemachten Abzügen.
Was ist der Progressionsvorbehalt genau?
Der Progressionsvorbehalt ist ein steuerliches Prinzip, bei dem steuerfreie Einkünfte – wie das Kurzarbeitergeld – den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen. Er ist in § 32b EStG geregelt und wirkt sich indirekt auf die Steuerlast aus.
Gibt es Hilfsmittel zur Berechnung der Steuerwirkung von Kurzarbeitergeld?
Ja, der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums sowie Programme wie „WISO Steuer“ oder „Smartsteuer“ zeigen, wie sich das Kurzarbeitergeld auf die Steuer auswirkt. Sie sind hilfreich, um Nachzahlungen frühzeitig zu erkennen.
Können auch niedrige Einkommen durch Kurzarbeit steuerpflichtig werden?
Ja, denn der Progressionsvorbehalt wirkt unabhängig vom Grundfreibetrag. Selbst wer nur wenig verdient, aber Kurzarbeitergeld bezieht, kann zur Abgabe verpflichtet werden und eine höhere Steuerbelastung erfahren.
Muss ich mit Steuerklasse 1 eine Steuererklärung machen? 👆