Lohnsteuerausgleich machen – ich zeige Ihnen, wer dazu verpflichtet ist, welche Unterlagen Sie benötigen, wie Sie Ihre Erklärung mit ELSTER selbst einreichen und dabei häufige Fehler vermeiden, um Ihre Rückzahlung zu maximieren.

Voraussetzungen für den Lohnsteuerausgleich
Wer muss Lohnsteuerjahresausgleich machen
Arbeitnehmer mit Steuerklasse I
Einkommen unter Grundfreibetrag
Nicht jeder, der am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgibt, ist automatisch zur Zahlung verpflichtet – ganz im Gegenteil: Viele bekommen sogar Geld zurück. Vor allem bei Arbeitnehmern mit Steuerklasse I kann das der Fall sein, wenn ihr Jahreseinkommen unter dem sogenannten Grundfreibetrag liegt. Dieser Freibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Für das Steuerjahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 Euro (§ 32a EStG, Stand 2024). Wer darunter bleibt, kann also meist mit einer vollen Rückerstattung der Lohnsteuer rechnen. Und das Beste? Das funktioniert sogar rückwirkend für bis zu vier Jahre!
Nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Wichtig ist dabei: Es dürfen ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen worden sein – also typischerweise aus einem Angestelltenverhältnis. Zusätzliche Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalerträgen würden die Sache komplizierter machen. Ich erinnere mich noch gut an meine erste Steuererklärung: Ich dachte, mein Mini-Online-Nebenjob mit ein paar hundert Euro würde keine Rolle spielen – bis das Finanzamt nachfragte. Autsch! Also besser von Anfang an genau prüfen.
Steuerfreie Bezüge korrekt erfassen
Was viele übersehen: Auch steuerfreie Einnahmen müssen korrekt in der Erklärung auftauchen. Dazu gehören beispielsweise Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, aber auch Sachbezüge wie ein Diensthandy oder ein Fahrtkostenzuschuss. Auch wenn diese Beträge nicht versteuert werden, können sie den Gesamtbetrag der Einkünfte beeinflussen – etwa im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Die Deutsche Rentenversicherung weist in mehreren Merkblättern darauf hin, dass solche Angaben für eine vollständige Prüfung unerlässlich sind (DRV, Informationsblatt 2023).
Steuererklärung selber machen kostenlos
Und jetzt die gute Nachricht: Für all das braucht man keinen Steuerberater. Wer ein bisschen Zeit mitbringt und keine Angst vor Formularen hat, kann das Ganze mit ELSTER komplett kostenlos selbst erledigen. Ich war überrascht, wie gut das Online-Tool durch die Formulare führt. Klar, ein paar Fachbegriffe sind dabei – aber mit ein wenig Geduld kommt man wunderbar durch. Und wenn man am Ende den Bescheid in der Hand hält und eine schöne Rückzahlung winkt, ist das ein echtes Erfolgserlebnis.
Steuerpflichtige mit Lohnersatzleistungen
Arbeitslosengeld und Progressionsvorbehalt
Jetzt wird’s etwas technischer, aber bleiben Sie dran – es lohnt sich! Wer im Laufe des Jahres Arbeitslosengeld I bezogen hat, ist oft zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Warum? Wegen des sogenannten Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG). Das bedeutet, dass das eigentlich steuerfreie Arbeitslosengeld den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöht. Das kann zu einer Nachzahlung führen – muss aber nicht. Entscheidend ist die Gesamthöhe der Einnahmen. Das überrascht viele, gerade wenn sie nach einer Kündigung nur ein paar Monate Arbeitslosengeld erhalten haben.
Mutterschafts- und Elterngeld angeben
Ähnlich verhält es sich mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld – auch sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Gerade junge Eltern trifft diese Regelung oft unerwartet. Ich habe mehrfach mitbekommen, dass Paare dachten, sie müssten „nichts machen“, weil sie ja kein steuerpflichtiges Einkommen hatten. Und dann kam der Brief vom Finanzamt. Daher ganz klar: Auch diese Leistungen müssen angegeben werden, selbst wenn sie steuerfrei erscheinen.
Krankengeld auswerten
Auch Krankengeld zählt zu den lohnersatzähnlichen Leistungen, die den Steuersatz beeinflussen können. Wer länger krankgeschrieben war, sollte sich nicht darauf verlassen, dass das „schon irgendwie richtig läuft“. Die Krankenkassen stellen entsprechende Bescheinigungen aus, und diese müssen zwingend beigefügt werden. Gerade wenn es um mehrere Monate geht, kann das die Rückzahlung erheblich beeinflussen.
Weitere Lohnersatzleistungen prüfen
Und da hört es nicht auf: Auch Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit und andere Leistungen sind betroffen. Wer also im Lauf des Jahres finanzielle Unterstützung vom Staat oder der Krankenkasse erhalten hat, sollte sehr genau prüfen, ob diese Leistungen unter den Progressionsvorbehalt fallen. Das Bundeszentralamt für Steuern bietet dazu eine aktuelle Übersicht mit Beispielen (BZSt, 2024), die wirklich hilfreich ist.
Notwendige Unterlagen für Lohnsteuererklärung
Lohnsteuerbescheinigung und Gehaltsnachweise
Jahresbruttolohn überprüfen
Wer zum ersten Mal in die eigene Lohnsteuerbescheinigung schaut, ist oft überrascht, wie viele Informationen darin stecken – und wie viel davon überhaupt nicht selbsterklärend ist. Der Jahresbruttolohn steht meist ganz oben. Doch was bedeutet diese Zahl genau? Sie ist die Summe aller gezahlten Löhne im Kalenderjahr, inklusive Boni und Sonderzahlungen. Wichtig ist, dass diese Zahl mit den eigenen Gehaltsabrechnungen übereinstimmt. Es kommt öfter vor, als man denkt, dass hier Differenzen auftauchen – sei es durch manuelle Fehler, fehlerhafte Übermittlungen oder Sonderfälle wie Einmalzahlungen. Ein Abgleich lohnt sich also auf jeden Fall.
Steuerfreie Zulagen dokumentieren
Viele Arbeitgeber gewähren steuerfreie Leistungen – zum Beispiel Essenszuschüsse, Fahrtkostenzuschläge oder Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Diese erscheinen zwar nicht als steuerpflichtiges Einkommen, sind aber dennoch relevant für bestimmte Prüfungen innerhalb der Steuererklärung, etwa bei der Berechnung des Gesamtbrutto oder im Rahmen von Progressionsvorbehalten. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DStG, Stand 2023) empfiehlt, sämtliche steuerfreien Zulagen separat zu notieren und auf Richtigkeit zu prüfen. Klingt lästig, aber spart im Zweifel Diskussionen mit dem Finanzamt.
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Zwei Posten, die gerne übersehen werden: die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Beide sind auf der Lohnsteuerbescheinigung separat ausgewiesen. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 % der Lohnsteuer (§ 51a EStG). Der Soli fällt mittlerweile nur noch für hohe Einkommen an – dennoch wird er teilweise automatisch abgezogen. Es kann sich lohnen, zu prüfen, ob man überhaupt noch betroffen ist. In einem meiner eigenen Fälle war ich überrascht, dass ich trotz moderatem Einkommen noch einen Rest-Soli zahlte. Eine kurze Rückfrage beim Lohnbüro brachte schließlich Klarheit – und eine kleine Rückzahlung.
Nebenjob-Einkünfte erfassen
Was ist mit dem Nebenjob im Café, dem kurzfristigen Projekt auf Minijob-Basis oder dem Werkstudentenvertrag? Auch das muss berücksichtigt werden – je nachdem, wie es steuerlich eingeordnet wurde. Ein Minijob mit Pauschalbesteuerung taucht in der Steuererklärung nicht auf. Aber alles, was auf Lohnsteuerkarte läuft, muss angegeben werden. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass insbesondere bei Studierenden mit mehreren Beschäftigungen schnell eine Steuerpflicht entstehen kann (BA, Leitfaden für Studierende, 2023). Wer sich nicht sicher ist, sollte sich die Lohnabrechnungen aller Jobs besorgen und prüfen, ob Lohnsteuer einbehalten wurde.
Sonderausgaben und Nachweise
Spendenbescheinigungen
Wenn Sie im Laufe des Jahres Geld gespendet haben – sei es für gemeinnützige Organisationen, politische Parteien oder kirchliche Einrichtungen –, dann bitte: Heben Sie die Spendenquittungen gut auf. Denn sie können steuerlich geltend gemacht werden (§ 10b EStG). Der Nachweis muss dabei formal korrekt sein: Name der Organisation, Betrag, Zweck und eine Bestätigung über die Gemeinnützigkeit. Ich hatte einmal eine Spende für eine kleinere Initiative geleistet – leider ohne offiziellen Nachweis. Das Finanzamt hat sie konsequent abgelehnt. Seitdem sammele ich alles digital und lege es im ELSTER-Ordner ab. Sicher ist sicher.
Berufsausbildungskosten
Eine zweite Ausbildung oder ein berufsbegleitendes Studium kann steuerlich richtig ins Gewicht fallen. Kosten für Studiengebühren, Fachliteratur, Reisekosten und sogar Arbeitsmittel wie ein Laptop sind absetzbar – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 9 Abs. 6 EStG, Stand 2024). Für eine Erstausbildung gelten strengere Regeln. Wer allerdings nach einer abgeschlossenen Ausbildung ein weiteres Studium beginnt, kann deutlich mehr geltend machen. Das gilt übrigens auch für Weiterbildungen im Job. Ein Kollege von mir hat damit jedes Jahr mehrere hundert Euro zurückbekommen – einfach, weil er konsequent seine Rechnungen und Fahrtkostenbelege aufbewahrt hat.
Vorsorgeaufwendungen
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung – all das sind sogenannte Vorsorgeaufwendungen. Sie sind in der Regel automatisch in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten, aber nicht immer vollständig erfasst. Besonders bei Selbstzahlern – etwa bei freiwillig gesetzlich Versicherten – können Lücken entstehen. Wer privat versichert ist oder zusätzliche Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, muss diese Beiträge selbst eintragen. Laut Stiftung Warentest (Ratgeber Steuern, Ausgabe 2023) verschenken viele Menschen hier bares Geld, weil sie ihre Verträge nicht sorgfältig dokumentieren.
Geltendmachung von Werbungskosten
Ein Arbeitszimmer, Fachliteratur, Bewerbungskosten, Arbeitsmittel – all das zählt zu den sogenannten Werbungskosten. Der Gesetzgeber räumt jedem Arbeitnehmer pauschal 1.230 Euro pro Jahr ein (§ 9a EStG, ab 2023). Wer aber mehr nachweisen kann, sollte diese Gelegenheit nutzen. Ich erinnere mich noch an mein erstes Vorstellungsgespräch nach dem Studium. Die Fahrt dahin hat mich fast 80 Euro gekostet – die Quittung lag zum Glück noch im Rucksack. Diese Summe floss später komplett in die Steuererklärung ein. Und es hat sich gelohnt: Die Rückzahlung war deutlich höher als erwartet.
Steuererklärung machen mit ELSTER
ELSTER Zugang beantragen
Registrierung und Sicherheitszertifikat
Der erste Schritt zur digitalen Steuererklärung beginnt mit einer einfachen, aber entscheidenden Anmeldung bei ELSTER. Und ganz ehrlich – ja, das kann einen im ersten Moment überfordern. Die Webseite wirkt auf viele wie ein kleiner Behörden-Dschungel. Aber mit etwas Geduld kommt man durch. Zunächst muss man sich registrieren und ein persönliches Sicherheitszertifikat anfordern. Dieses Zertifikat ist nicht irgendeine PDF-Datei, sondern dient als digitaler Schlüssel für alle zukünftigen Steuerübermittlungen. Es ist also wirklich essenziell, dass Sie es sicher auf Ihrem Rechner ablegen und gut schützen. Die Finanzverwaltung schreibt diese Form der Authentifizierung vor, um Datenschutz und Manipulationssicherheit zu garantieren (Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern, 2024).
Aktivierungscode per Post
Klingt ein bisschen retro, aber der Aktivierungscode kommt tatsächlich per Briefpost. Ich war ehrlich gesagt überrascht, dass ein so digitales System auf ein analoges Medium zurückgreift – aber es dient der Identitätsprüfung. Der Code muss innerhalb weniger Wochen auf der ELSTER-Seite eingegeben werden, sonst verfällt er. Und dann fängt alles wieder von vorne an. Kleiner Tipp aus eigener Erfahrung: Wer umzieht, sollte sicherstellen, dass die Adresse beim Finanzamt aktuell ist, sonst landet der Code im Nirvana.
Zertifikatsdatei lokal sichern
Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, erstellt das System eine Datei mit der Endung .pfx – das ist das persönliche Zertifikat. Dieses sollte auf einem sicheren, am besten verschlüsselten Ordner gespeichert werden. Ich kenne jemanden, der diese Datei verloren hat und sich komplett neu registrieren musste. Glauben Sie mir: Das war kein Spaß. Daher lieber doppelt speichern – zum Beispiel auf dem Laptop und einem verschlüsselten USB-Stick.
Zwei-Faktor-Authentifizierung
Zusätzlichen Schutz bietet die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Diese Option ist freiwillig, aber dringend zu empfehlen – besonders wenn man die Steuererklärung nicht nur einmal jährlich, sondern auch für andere Zwecke nutzt. Die ELSTER-App „Mein ELSTER+“ erlaubt beispielsweise das Login via QR-Code und TAN. Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI, Jahresbericht 2023) ist das eine der sichersten Authentifizierungsmethoden für Online-Verfahren im staatlichen Kontext.
ELSTER für Lohnsteuerausgleich nutzen
Online-Formular Lohnsteuerausgleich
Sobald der Zugang steht, geht es an das Herzstück: das Formular zur Einkommensteuererklärung. Für den Lohnsteuerausgleich genügt in vielen Fällen die sogenannte „Anlage N“. Sie erfasst die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – also das klassische Angestelltenverhältnis. Die Oberfläche von ELSTER wirkt zwar zunächst technisch, führt aber mit Hilfetexten durch jedes Feld. Besonders praktisch: Die meisten Felder entsprechen 1:1 den Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung. Wenn man diese also griffbereit hat, ist man in wenigen Minuten durch.
Automatischer Datenabruf aktivieren
Ein echter Gamechanger ist der automatische Datenabruf – auch „Belegabruf“ genannt. Dabei ruft ELSTER Ihre beim Finanzamt gespeicherten Daten ab: etwa Lohnsteuerbescheinigungen, Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsdaten. Die Aktivierung muss einmalig beantragt werden und dauert in der Regel ein paar Tage. Aber: Sie ersparen sich damit sehr viel Tipperei und potenzielle Übertragungsfehler. Die Finanzverwaltung hat bestätigt, dass über 70 % der Nutzer diesen Service 2023 bereits genutzt haben (Quelle: Bundeszentralamt für Steuern, 2023).
ELSTER lohnsteuerausgleich ausfüllen
Jetzt wird’s ernst – das Formular will ausgefüllt werden. Aber keine Panik: Wer sich die Mühe gemacht hat, alle Unterlagen vorzubereiten, kommt hier erstaunlich schnell voran. Ich empfehle, nicht einfach „durchzuklicken“, sondern sich jedes Feld genau anzuschauen. Manche Angaben wirken nebensächlich, können aber steuerlich einen großen Unterschied machen – zum Beispiel bei außergewöhnlichen Belastungen oder Werbungskosten. Eine Stunde Konzentration spart oft mehrere Hundert Euro.
Fehlerquellen im Formular vermeiden
Hier scheitern viele: Zahlendreher, fehlende Angaben oder falsche Anlagenzuordnung. Besonders kritisch ist die Bankverbindung – denn wer hier einen Fehler macht, wartet im Zweifel vergeblich auf die Rückzahlung. Auch bei der Auswahl der Steuerklasse und Familienverhältnisse (z. B. Kinderfreibetrag) wird oft etwas übersehen. Das Niedersächsische Finanzministerium hat in einem Leitfaden die häufigsten ELSTER-Fehler aufgelistet – darunter überraschend oft: vergessene Unterschrift im PDF-Ausdruck (NdsFinMin, 2023).
Steuererklärung selber machen ELSTER
ELSTER Formulare richtig wählen
Anlage N für Arbeitnehmer
Die wohl wichtigste Anlage für alle Angestellten: die Anlage N. Hier wird jedes Detail zum Arbeitsverhältnis eingetragen – vom Bruttolohn über Fahrtkosten bis hin zu Fortbildungskosten. ELSTER bietet bei jedem Feld kurze Erklärtexte an, die zwar manchmal technisch wirken, aber oft hilfreiche Beispiele enthalten. Wer etwa über das Jahr hinweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gependelt ist, kann hier die Entfernungspauschale geltend machen – auch ohne Fahrtenbuch.
Anlage Sonderausgaben einreichen
Diese Anlage ist Gold wert für alle, die in ihre Altersvorsorge, Krankenversicherung oder Ausbildung investiert haben. Die Sonderausgaben reduzieren das zu versteuernde Einkommen direkt – und damit die Steuerlast. Ich selbst war überrascht, wie stark sich mein freiwilliger Rentenversicherungsbeitrag im Ergebnis bemerkbar machte. Wichtig ist, die entsprechenden Nachweise beizufügen oder beim elektronischen Abruf freizugeben.
Steuererklärung selber machen Elster
Klingt nach einer Herausforderung? Ist es aber nicht – zumindest nicht mehr, seit ELSTER überarbeitet wurde. Die Benutzeroberfläche ist strukturierter, viele Fehler werden automatisch angezeigt und sogar Plausibilitätsprüfungen laufen im Hintergrund. Die Grundidee ist: Sie geben ein, was Sie haben – und das System sagt, wenn etwas fehlt oder unplausibel erscheint. Ganz ehrlich: Wenn man sich einmal damit beschäftigt, will man fast nicht mehr zurück zum Papierformular.
ELSTER-Tipps für Einsteiger
Ein kleiner Geheimtipp: ELSTER funktioniert am besten mit dem Browser Mozilla Firefox – zumindest laut Community-Erfahrungen auf offiziellen Steuerforen. Außerdem lohnt es sich, alle Belege in einem eigenen Steuer-Ordner digital abzulegen. Ich habe mir angewöhnt, nach jeder Arzt- oder Versicherungszahlung sofort ein PDF zu speichern. So spart man sich später das große Suchen. Wer zusätzlich die ELSTER-Hilfefunktion nutzt, findet dort zu fast jedem Feld erklärende Artikel. Man muss sie nur finden wollen.
Steuerberechnung und elektronische Abgabe
Plausibilitätsprüfung vor Abgabe
Bevor Sie auf „Senden“ klicken, prüft ELSTER Ihre Angaben auf Logik und Vollständigkeit. Das System erkennt zum Beispiel, ob ein Geburtsdatum zur Steuer-ID passt oder ob zu viele Werbungskosten ohne Belege eingetragen wurden. Diese Plausibilitätsprüfung ersetzt keinen Steuerberater, ist aber ein sehr nützliches Sicherheitsnetz. Gerade bei komplexeren Lebenssituationen – etwa bei Trennung oder doppeltem Haushalt – kann sie helfen, grobe Schnitzer zu vermeiden.
ELSTER-Versand bestätigen
Nach dem finalen Klick erhalten Sie eine Bestätigung mit Transferticket. Diese sollten Sie unbedingt speichern – sie gilt als Nachweis für die Abgabe. Übrigens: Wer ein Jahr später auf ELSTER zurückkehrt, kann seine alte Erklärung als Vorlage nutzen. Das spart extrem viel Zeit, weil viele Felder automatisch übernommen werden. Ein unterschätzter Komfortgewinn.
Steuerbescheid online abrufen
Sobald das Finanzamt den Bescheid erstellt hat, können Sie ihn über das ELSTER-Postfach abrufen. Kein Warten mehr auf die Schneckenpost! Ich fand es beim ersten Mal fast schon magisch, als der Bescheid digital eintrudelte. Und das Beste: Man sieht sofort, ob eine Rückzahlung kommt – oder ob vielleicht doch eine Nachzahlung fällig wird. In beiden Fällen spart man wertvolle Zeit.
Rückfragen vom Finanzamt beantworten
Manchmal hat das Finanzamt Rückfragen. Die gute Nachricht: Auch diese laufen mittlerweile digital. Über das ELSTER-Postfach kommen Hinweise, welche Belege fehlen oder was unklar ist. Je schneller man antwortet, desto reibungsloser läuft das Ganze. Ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, jede Nachricht vom Finanzamt innerhalb von 24 Stunden zu beantworten – und bin bisher immer gut damit gefahren.
steuererklärung alleine machen 👆Tipps zur Rückerstattung und Fehlervermeidung
Optimierung beim Lohnsteuerausgleich
Nutzung von Freibeträgen und Pauschalen
Werbungskostenpauschale
Nicht jeder hat Lust oder Zeit, alle Belege und Quittungen des Jahres zu sammeln. Und das müssen viele auch gar nicht. Denn das Finanzamt gewährt automatisch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro (Stand 2024, § 9a EStG). Das heißt, wer keine höheren beruflich bedingten Ausgaben hatte, muss nichts weiter tun. Aber aufgepasst: Wer doch mehr ausgegeben hat – etwa für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fortbildungen – sollte diese unbedingt selbst angeben. Das kann sich schnell lohnen, wie ich selbst gemerkt habe, als ich meine Laptop-Rechnung im zweiten Jahr nachgetragen habe und prompt mehr zurückbekam.
Sonderausgabenpauschbetrag
Auch für Sonderausgaben gibt es eine Pauschale, nämlich 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete (§ 10c EStG, Stand 2024). Klingt erstmal nicht viel, aber auch hier gilt: Wer beispielsweise Kirchensteuer, Spenden oder Vorsorgeaufwendungen hatte, kann meist deutlich mehr ansetzen. Wichtig ist nur, dass diese Beträge sauber belegt werden können. Ich nutze dafür inzwischen eine einfache Excel-Tabelle, die ich über das Jahr hinweg pflege. Spart am Ende wirklich Zeit und Nerven.
Günstigerprüfung bei Ehepaaren
Verheiratete können zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Bei der sogenannten Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt automatisch, welche Variante steuerlich vorteilhafter ist (§ 26 EStG). Das passiert allerdings nur, wenn die Zusammenveranlagung auch tatsächlich gewählt wurde. Gerade bei großen Einkommensunterschieden kann sich das lohnen. Ich erinnere mich an ein Paar, das lange dachte, die Einzelveranlagung wäre “gerechter”. Nach dem Wechsel zur Zusammenveranlagung kamen dann plötzlich 1.200 Euro Rückzahlung vom Finanzamt.
Alleinerziehendenentlastung
Alleinerziehende haben es steuerlich nicht leicht, aber sie können zumindest einen Entlastungsbetrag beanspruchen. Dieser liegt aktuell bei 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind, für jedes weitere gibt es zusätzliche 240 Euro (§ 24b EStG, Stand 2024). Vorausgesetzt, es lebt kein anderer Erwachsener im Haushalt. Der Antrag muss aktiv gestellt werden, wird aber dann als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt. Ein echtes Plus für viele, die ohnehin schon genug organisieren müssen.
Lohnsteuerausgleich selber machen
Steuerrechner zur Vorabprüfung
Wer vorab wissen will, ob sich die Mühe lohnt, kann einen kostenlosen Steuerrechner nutzen. Das Bundesfinanzministerium stellt ein Tool zur Verfügung, mit dem man grob abschätzen kann, ob eine Erstattung zu erwarten ist (BMF, 2023). Ich spiele jedes Jahr im Januar damit herum und verschaffe mir damit einen Überblick, ob sich das Zusammentragen der Unterlagen lohnt. Und ja – oft lohnt es sich. Mehr als gedacht.
ELSTER-Simulation nutzen
Noch etwas genauer wird es mit der ELSTER-Simulation. Nachdem man die wichtigsten Felder ausgefüllt hat, zeigt das System einen vorläufigen Erstattungs- oder Nachzahlungsbetrag. Das ist natürlich unverbindlich, aber gibt eine gute Orientierung. Ich finde, das motiviert ungemein. Plötzlich macht Steuererklärung sogar ein bisschen Spaß. Und es hilft, Fehler frühzeitig zu erkennen.
Steuererklärung selber machen kostenlos
Viele denken, man brauche dafür teure Software oder einen Steuerberater. Aber nein, es geht auch kostenlos – mit Geduld, ELSTER und ein wenig Vorbereitung. Ich habe früher mit Steuerprogrammen gearbeitet, aber irgendwann gemerkt: Die machen auch nichts anderes als ELSTER im schicken Gewand. Wer also bereit ist, sich einzulesen, kann locker ein paar Hundert Euro sparen.
Dokumente digital sortieren
Ein bisschen Organisation kann Wunder wirken. Ich habe mir einen Ordner in der Cloud angelegt, in dem ich alle Rechnungen, Bescheinigungen und Lohnunterlagen das ganze Jahr über sammle. Das kostet fast keine Zeit, macht aber die Steuererklärung um ein Vielfaches einfacher. Gerade wenn das Finanzamt doch mal eine Rückfrage hat, ist alles sofort griffbereit.
Typische Fehlerquellen vermeiden
Fehlende Angaben und Nachweise
Unvollständige Bankverbindung
Es klingt banal, aber es passiert überraschend oft: Die Kontodaten werden falsch eingetragen oder fehlen komplett. Ohne korrekte IBAN gibt’s keine Erstattung. Und wer glaubt, das Finanzamt wird sich schon melden – tja, tut es nicht immer. Ich musste tatsächlich einmal ein Jahr länger auf meine Zahlung warten, weil ich eine Zahl in der IBAN vergessen hatte.
Nicht erfasste Nebeneinkünfte
Nebenjobs, kleine Einnahmen aus Online-Plattformen oder auch private Vermietungen – all das muss angegeben werden, sofern es steuerlich relevant ist. Wer das weglässt, riskiert nicht nur Nachfragen, sondern auch Zuschätze oder sogar ein Verfahren. Die Abgrenzung ist nicht immer leicht. Laut einem Merkblatt der Bundessteuerberaterkammer (2024) sollte man sich im Zweifel immer für die vollständige Angabe entscheiden.
Vergessene Versicherungen
Private Kranken-, Unfall- oder Haftpflichtversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen angesetzt werden. Doch viele vergessen das schlichtweg. Ich hatte einmal meinen Haftpflichtvertrag nicht angegeben, weil ich dachte, das sei irrelevant. Ein Fehler, der mich immerhin 90 Euro gekostet hat. Seitdem wandert jede Beitragsrechnung direkt in meinen Steuerordner.
Doppelte Angaben in Anlagen
Wer seine Daten einmal manuell und einmal per Belegabruf übernimmt, hat schnell doppelte Werte in der Erklärung. ELSTER erkennt das leider nicht immer automatisch. Das kann zu falschen Berechnungen und Rückfragen führen. Hier lohnt sich ein abschließender Kontrollblick – gerade vor dem endgültigen Versand.
Versäumte Fristen
Abgabefrist 31. Juli
Für Pflichtveranlagte gilt der 31. Juli des Folgejahres als Deadline (§ 149 AO). Wird diese Frist versäumt, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verhängen. Ich kenne jemanden, der nur drei Tage zu spät war – 25 Euro Strafe. Und ja, das ist ärgerlich. Also besser gleich im Kalender notieren.
Verlängerung bei Verspätung
Wer es nicht rechtzeitig schafft, kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Das muss aber vor Ablauf der Frist geschehen und gut begründet sein. Krankheit, berufliche Abwesenheit oder technische Probleme sind anerkannt. Ich habe einmal einfach eine formlose Mail geschrieben – und zwei Monate mehr Zeit bekommen. Unkompliziert, solange man sich rechtzeitig meldet.
Rückwirkende Steuererklärung
Freiwillige Erklärungen können bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden (§ 169 AO). Das heißt: Wer 2024 merkt, dass 2020 eigentlich eine Rückzahlung drin gewesen wäre, kann noch bis Ende 2024 aktiv werden. Ich habe genau das gemacht – und die Nachzahlung war mein kleines Weihnachtsgeld.
Jährliche Steuererklärung: Wer muss, wer nicht? 👆Fazit
Lohnsteuerausgleich machen lohnt sich – finanziell, aber auch emotional. Wer sich einmal durch die Formalitäten gekämpft hat, merkt schnell: So kompliziert ist das Ganze gar nicht. Besonders mit ELSTER und etwas Vorbereitung kann man viel Geld zurückholen, das einem zusteht. Wichtig ist, dabei ehrlich, gründlich und fristgerecht zu arbeiten. Fehler vermeiden, Belege sammeln, Freibeträge nutzen – so wird aus einer lästigen Pflicht ein kleines Erfolgsprojekt. Und ganz ehrlich: Das Gefühl, wenn der Steuerbescheid kommt und eine Rückzahlung wartet? Unbezahlbar.
Steuererklärung Privat: Selbst gemacht und korrekt 2026 👆FAQ
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem Personen mit Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld, sowie solche mit Nebeneinkünften über 410 Euro jährlich (§ 46 EStG, Stand 2024). Auch bei Steuerklassenkombinationen III/V oder IV mit Faktor muss in der Regel eine Erklärung abgegeben werden.
Kann ich den Lohnsteuerausgleich freiwillig machen?
Ja, freiwillig geht immer – und das lohnt sich oft. Besonders wenn Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen vorliegen, kann man mit einer Rückerstattung rechnen. Die sogenannte Antragsveranlagung kann sogar bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgen (§ 169 AO).
Muss ich ELSTER nutzen oder geht das auch anders?
ELSTER ist der offizielle und kostenfreie Weg. Es gibt aber auch kommerzielle Steuerprogramme, die eine freundlichere Benutzeroberfläche bieten. Wer lieber per Papier einreichen will, kann das tun – aber viele Vorteile wie Plausibilitätsprüfung oder Belegabruf entfallen dann.
Was ist der Unterschied zwischen Steuererklärung und Lohnsteuerausgleich?
Der Lohnsteuerausgleich ist eine besondere Form der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften. Er wird im Rahmen der regulären Steuererklärung über ELSTER abgewickelt. Es ist also eher ein Zweckbegriff als ein eigenes Verfahren.
Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Für Pflichtveranlagungen ist der 31. Juli des Folgejahres die gesetzliche Frist (§ 149 AO). Bei freiwilliger Abgabe – also im Rahmen eines Lohnsteuerausgleichs – haben Sie bis zu vier Jahre Zeit. Wer einen Steuerberater nutzt, kann meist sogar eine Fristverlängerung bekommen.
Was passiert, wenn ich eine falsche Angabe mache?
Fehlerhafte Angaben können zu Nachfragen oder Nachzahlungen führen. Bei groben Falschangaben drohen zudem Verspätungszuschläge oder im Extremfall ein Bußgeld. Wer jedoch unabsichtlich einen Fehler gemacht hat und diesen zeitnah korrigiert, hat in der Regel nichts zu befürchten (§ 153 AO).
Wie hoch ist die durchschnittliche Rückerstattung?
Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Steuererstattung in Deutschland zuletzt bei rund 1.095 Euro (Destatis, 2023). Natürlich hängt die konkrete Summe vom Einzelfall ab – aber in vielen Fällen ist eine Erstattung wahrscheinlich.
Brauche ich Belege oder reicht ELSTER?
Bei einfachen Fällen mit Belegabruf reicht ELSTER oft aus. Dennoch sollten alle relevanten Belege (z. B. Spendenquittungen, Versicherungsnachweise, Rechnungen) bereitgehalten und bei Rückfragen vorgelegt werden können. Das Finanzamt kann auch im Nachhinein Nachweise anfordern.
Kann ich ELSTER auch für andere Steuerarten nutzen?
Ja. Über ELSTER lassen sich nicht nur Einkommensteuererklärungen, sondern auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteueranmeldungen und vieles mehr digital abwickeln. Es ist das zentrale Portal für steuerliche Kommunikation in Deutschland.
Was mache ich, wenn ich keine Ahnung von Steuern habe?
Dann heißt es: langsam herantasten. ELSTER bietet Hilfetexte, die Steuerforen sind voller Tipps, und es gibt viele kostenfreie Ratgeber von Ministerien oder Verbraucherzentralen. Und zur Not: ein Steuerberater für das erste Jahr – danach klappt’s meist auch allein.
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