Krankengeld und Steuererklärung ohne Nachzahlung

Krankengeld und Steuererklärung: Wer hier nicht aufpasst, riskiert schnell Tausende Euro an Steuernachzahlung. Hier erfährst du, wie du das sicher vermeidest.

krankengeld und steuererklärung

Krankengeld steuerlich richtig behandeln

Progressionsvorbehalt bei Krankengeld

Wirkung auf Steuersatz und Rückzahlung

Definition laut §32b EStG

Der Progressionsvorbehalt nach §32b Einkommensteuergesetz (EStG) gehört zu den Begriffen, die auf den ersten Blick sperrig wirken, aber enorme Wirkung entfalten. Er besagt vereinfacht: Bestimmte steuerfreie Leistungen – wie das Krankengeld – erhöhen nicht direkt die Steuer, beeinflussen aber den Steuersatz für das übrige Einkommen. Das heißt, wer Krankengeld erhält, hat zwar ein steuerfreies Einkommen, aber der durchschnittliche Steuersatz auf den Rest des Einkommens steigt. Genau hier liegt der Kern vieler späterer Nachzahlungen, weil der Progressionsvorbehalt im Hintergrund wirkt, ohne dass viele ihn bewusst wahrnehmen.

Progressionsvorbehalt Krankengeld erklärt

Viele denken, Krankengeld sei steuerfrei und damit „erledigt“. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum. Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass die steuerfreie Leistung zwar nicht direkt versteuert wird, aber dennoch den Steuersatz erhöht, mit dem der Rest des Einkommens versteuert wird. Dadurch kann es passieren, dass jemand, der z. B. sechs Monate gearbeitet und sechs Monate Krankengeld erhalten hat, am Jahresende eine Steuernachzahlung leisten muss. Diese Regelung wurde eingeführt, um Gerechtigkeit zwischen verschiedenen Einkommensarten herzustellen – so zumindest die gesetzgeberische Begründung. In der Praxis führt sie aber häufig zu Verwirrung und Frustration.

Relevanz bei längerem Leistungsbezug

Je länger jemand Krankengeld bezieht, desto stärker wirkt sich der Progressionsvorbehalt aus. Wenn also der Krankheitszeitraum über mehrere Monate oder gar ein Jahr andauert, verändert sich das Verhältnis zwischen steuerfreiem und steuerpflichtigem Einkommen erheblich. Das Finanzamt betrachtet das gesamte Jahreseinkommen, sodass der Steuersatz des verbleibenden Einkommens deutlich steigt. In Zahlen: Wer z. B. 20.000 € steuerpflichtiges Einkommen und 10.000 € Krankengeld erhält, wird so behandelt, als ob er 30.000 € verdient hätte – allerdings nur zur Ermittlung des Steuersatzes. Genau das erklärt, warum Langzeiterkrankte oft von einer Nachforderung überrascht werden.

Nachzahlung trotz steuerfreier Leistung

Ein häufiges Paradox: „Wie kann ich Steuern nachzahlen, wenn das Krankengeld doch steuerfrei ist?“ Diese Frage stellen sich viele, die ihren Steuerbescheid erhalten. Der Grund liegt im progressiven Steuersystem Deutschlands. Der Progressionsvorbehalt sorgt für eine indirekte Erhöhung der Steuerlast. Sobald das Finanzamt das Krankengeld bei der Berechnung berücksichtigt, wird der individuelle Steuersatz angepasst – und zwar nach oben. Dadurch entstehen Nachforderungen, die rechtlich vollkommen korrekt sind (§32b Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Unterschied Netto vs. Steuerpflicht

Das Krankengeld selbst wird netto ausgezahlt, also ohne Abzug von Lohnsteuer. Das führt leicht zu der Annahme, dass damit steuerlich alles erledigt sei. Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Das Krankengeld zählt zu den sogenannten „progressionsrelevanten“ Einnahmen, die das Gesamteinkommen beeinflussen. Der Unterschied liegt also nicht in der direkten Steuerpflicht, sondern in der Erhöhung des Durchschnittssteuersatzes. Wer das versteht, kann gezielt gegensteuern – etwa durch die Einrichtung von Rücklagen oder die frühzeitige Einplanung einer Nachzahlung.

3 Monate Krankengeld Steuernachzahlung

Beispiele für kurzfristige Zahlung

Kurzzeitige Krankheitsphasen von etwa drei Monaten wirken sich zwar geringer aus, können aber dennoch zu einer merklichen Steuerabweichung führen. Besonders dann, wenn im gleichen Jahr hohe Boni, Weihnachtsgeld oder Sonderzahlungen geflossen sind. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Angestellte, die im Frühjahr drei Monate krank war und anschließend wieder arbeitete, erhielt am Jahresende eine Nachzahlung von rund 450 €. Das war ausschließlich auf den Progressionsvorbehalt zurückzuführen – obwohl das Krankengeld selbst steuerfrei war.

Höhe der Nachforderung berechnen

Die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: Einkommen, Steuerklasse, Dauer der Erkrankung und Gesamteinkünfte. In der Regel liegt der zusätzliche Steuerbetrag zwischen 5 % und 15 % des Krankengeldes. Wer es genau wissen will, kann über das ELSTER-Portal oder mit einem Progressionsrechner die mögliche Nachzahlung simulieren. Diese Online-Rechner basieren auf den Formeln des §32b EStG und zeigen, wie stark die Progression greift.

Auswirkungen auf Steuerklasse

Auch die gewählte Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Nachforderung. Personen in den Steuerklassen I und IV spüren die Progression am stärksten, während in Klasse III die Effekte milder ausfallen können. Das liegt daran, dass die Steuerklasse den monatlichen Abzug bestimmt, nicht aber den Jahressteuersatz. Wer also während einer längeren Krankheit die Steuerklasse nicht überprüft, riskiert eine unerwartet hohe Steuerlast im Folgejahr.

Vergleich mit Kurzarbeitergeld

Interessant ist der Vergleich zum Kurzarbeitergeld, das ebenfalls unter den Progressionsvorbehalt fällt (§32b Abs. 1 Nr. 1g EStG). Beide Leistungen sind steuerfrei, aber progressionspflichtig. Das bedeutet, dass Krankengeld und Kurzarbeitergeld in ihrer steuerlichen Wirkung fast identisch sind – mit einem entscheidenden Unterschied: Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt, Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber über die Agentur für Arbeit. In beiden Fällen gilt: Wer diese Zahlungen erhält, sollte Rücklagen bilden oder die Steuerklasse prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Ganzes Jahr Krankengeld Steuererklärung

1 Jahr Krankengeld Steuernachzahlung

Steuerliche Einstufung bei vollem Jahr

Wenn das gesamte Jahr über Krankengeld bezogen wird, spricht man steuerrechtlich von einem Sonderfall. Das Finanzamt stuft den Betroffenen nicht als regulären Arbeitnehmer ein, sondern als Empfänger progressionsrelevanter Leistungen. Die Steuerberechnung erfolgt also ausschließlich auf Basis der fiktiven Einkünfte zur Ermittlung des Steuersatzes. Dadurch können selbst geringe Nebeneinkünfte zu einer hohen Steuer führen – was viele überrascht, die glauben, „ohne Arbeitslohn“ keine Steuerpflicht zu haben.

Freibeträge und Abzugsfähigkeit

Trotz Progression gibt es legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Werbungskostenpauschalen, außergewöhnliche Belastungen oder Krankheitskosten (§33 EStG) können geltend gemacht werden. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen, wodurch der Progressionsvorbehalt weniger stark wirkt. Wer z. B. hohe Medikamentenkosten oder Zuzahlungen hatte, sollte diese unbedingt in der Steuererklärung angeben.

Progression bei 12 Monaten Bezug

Bei einem vollen Jahr Krankengeld summiert sich der Effekt des Progressionsvorbehalts massiv. Selbst wenn das Einkommen steuerfrei ist, steigt der Steuersatz auf das gesamte Jahr gerechnet deutlich an. Viele Steuerprogramme zeigen bei 12 Monaten Krankengeld eine Steuererhöhung um bis zu 20 %, abhängig vom individuellen Einkommen. Daher ist es sinnvoll, frühzeitig einen Steuerberater zu konsultieren, um steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen.

ELSTER-Meldung und Lückenprüfung

Die Krankenkassen übermitteln die erhaltenen Leistungen automatisch an die Finanzverwaltung (§93c AO). Im ELSTER-Formular erscheint das Krankengeld deshalb in der Anlage N unter „Leistungen nach §32b EStG“. Es ist ratsam, die Einträge sorgfältig zu prüfen, da Übermittlungsfehler vorkommen können – insbesondere bei Jahreswechseln oder längeren Krankheitszeiten. Wer fehlerhafte Beträge bemerkt, sollte umgehend eine Korrektur anfordern.

1 Jahr Krankengeld Steuernachzahlung Rechner

Zur Orientierung empfiehlt sich die Nutzung eines Progressionsrechners, etwa auf Basis der offiziellen ELSTER-Formeln. Diese Tools zeigen, wie sich die Steuerlast mit und ohne Krankengeld entwickelt. Viele Nutzer berichten, dass ihnen erst durch diese Simulation klar wurde, warum das Finanzamt eine Nachzahlung fordert. Solche Rechner sind kein Ersatz für Beratung, aber ein wertvolles Instrument, um die finanzielle Planung realistisch einzuschätzen.

Krankengeld in der Steuererklärung eintragen

ELSTER und Steuerformulare im Überblick

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Anlage N und relevante Zeilen

Wer zum ersten Mal Krankengeld erhalten hat und seine Steuererklärung ausfüllt, fragt sich meist: „Wo genau soll ich das eigentlich eintragen?“ Die Antwort führt uns zur Anlage N. Diese Anlage enthält nicht nur Angaben zum Arbeitslohn, sondern auch zur Berücksichtigung progressionspflichtiger Leistungen. Konkret geht es um Zeile 28 in der elektronischen Variante, in der das Krankengeld als sogenannte „Leistung nach §32b EStG“ auftaucht. Es handelt sich dabei um keinen frei ausfüllbaren Bereich – die meisten Daten werden von der Krankenkasse übermittelt, und erscheinen bereits vorausgefüllt. Aber: Verlassen sollte man sich darauf nicht.

ELSTER-Datenabruf aktivieren

Viele wissen gar nicht, dass ELSTER eine Funktion namens „vorausgefüllte Steuererklärung“ anbietet. Das ist kein Bonus – das ist mittlerweile Standard und spart enorm viel Zeit. Doch dafür muss man sich rechtzeitig registrieren, das Zertifikat aktivieren und den Datenabruf autorisieren. Nach der Freischaltung erscheinen die übermittelten Beträge der Krankenkasse automatisch im Formular. Die Voraussetzung: Die Datenübertragung durch die Krankenkasse muss korrekt und fristgerecht erfolgt sein.

Krankenkassendaten manuell ergänzen

Was tun, wenn die erwarteten Daten nicht erscheinen? In diesem Fall ist schnelles Handeln gefragt. Es kann sein, dass die Übermittlung bei der Krankenkasse hängengeblieben ist oder fehlerhaft war. In so einem Fall sollte man die Daten manuell nachtragen – mit Angabe der Krankenkasse, des Leistungszeitraums und des ausgezahlten Betrags. Wichtig ist, dass der Betrag mit der offiziellen Leistungsbescheinigung übereinstimmt, da das Finanzamt bei Unstimmigkeiten gezielt nachhakt.

Kontrolle automatischer Einträge

Auch wenn die Daten bereits durch den ELSTER-Dienst eingetragen sind – blindes Vertrauen ist fehl am Platz. Immer wieder berichten Steuerpflichtige von Zahlendrehern, unvollständigen Daten oder gar falschen Jahreszahlen. Wer hier nicht sorgfältig kontrolliert, riskiert unnötige Rückfragen vom Finanzamt oder im schlimmsten Fall eine fehlerhafte Steuerberechnung. Eine Plausibilitätsprüfung ist also keine Option – sie ist Pflicht.

Papierformulare korrekt ausfüllen

Steuer-ID und Anlage N

Wer seine Steuererklärung noch klassisch auf Papier abgibt, hat es nicht unbedingt einfacher. Die Zeile für das Krankengeld ist zwar vorhanden, doch nicht leicht zu finden. Es empfiehlt sich, zuerst die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) in der Kopfzeile der Anlage N korrekt anzugeben. Danach wird im unteren Abschnitt das Krankengeld unter den sogenannten „Leistungen nach §32b EStG“ vermerkt. Die genaue Zeilenbezeichnung kann sich jährlich ändern – ein Blick in die Anleitung zur Anlage N hilft hier weiter.

Hinweise zu Progressionsleistungen

Oft wird übersehen, dass das Krankengeld steuerfrei ist, aber trotzdem Einfluss auf den Steuersatz nimmt. Genau deshalb ist es verpflichtend, diese Angabe korrekt und vollständig zu machen. In den Papierformularen wird das durch einen kleinen Hinweistext kenntlich gemacht – meist neben dem Eingabefeld. Wer hier versehentlich nichts einträgt oder die falsche Summe angibt, wird früher oder später Post vom Finanzamt erhalten.

Nachweise und Belegpflichten

Bescheinigung durch Krankenkasse

Elektronische Datenübermittlung

Laut §93c der Abgabenordnung (AO) sind die Krankenkassen verpflichtet, relevante Leistungsdaten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Das heißt konkret: Sobald du Krankengeld beziehst, wird diese Information automatisch an ELSTER weitergeleitet – vorausgesetzt, die technischen Voraussetzungen auf beiden Seiten stimmen. Was viele nicht wissen: Die Bescheinigung der Krankenkasse muss trotzdem aufgehoben werden, auch wenn sie nicht direkt eingereicht werden muss.

Datenabgleich durch Finanzamt

Das Finanzamt verlässt sich bei der Prüfung nicht blind auf das, was ELSTER anzeigt. Es erfolgt ein automatischer Datenabgleich – und der wird im Hintergrund ziemlich gründlich durchgeführt. Bei Abweichungen zwischen den gemeldeten Beträgen und dem, was in der Steuererklärung steht, kommt es häufig zu Rückfragen. Diese Rückfragen betreffen entweder die Höhe des Krankengelds oder den Zeitraum, in dem es bezogen wurde. Wer hier vorbereitet ist und alle Unterlagen zur Hand hat, kann schnell reagieren und Probleme vermeiden.

Belege aufbewahren und nachreichen

Aufbewahrungsfrist 10 Jahre

Viele glauben, dass sie Belege nach der Abgabe der Steuererklärung sofort entsorgen können – ein großer Fehler. Nach §147 AO gilt für steuerlich relevante Unterlagen in vielen Fällen eine Aufbewahrungspflicht von bis zu 10 Jahren. Auch wenn das für Privatpersonen meist auf sechs Jahre begrenzt wird, sollte man bei Krankengeld-Bescheinigungen besonders vorsichtig sein. Denn sie sind progressionsrelevant – und damit potenziell rückwirkend steuerlich bedeutsam.

ELSTER Upload oder postalisch

Falls das Finanzamt Nachweise anfordert, gibt es zwei Wege: Der bequemere ist der Upload direkt über das ELSTER-Portal. Hierzu muss man sich mit seinem Zertifikat einloggen und die Datei im PDF-Format übermitteln. Alternativ akzeptieren die Behörden weiterhin den postalischen Versand. Wichtig dabei: Die Unterlagen sollten sauber gescannt oder kopiert und mit der eigenen Steuer-ID sowie dem Hinweis „Ergänzung zur Steuererklärung“ versehen werden. Nur so landet das Ganze auch beim richtigen Sachbearbeiter.

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Rückzahlung und Steuerfolgen vermeiden

Krankengeld Steuererklärung Rückzahlung

Ursachen für hohe Nachzahlungen

Progressionsbedingte Steuerlast

Was viele unterschätzen: Die tatsächliche Steuerlast steigt nicht immer, weil mehr verdient wurde, sondern weil das Krankengeld unter den sogenannten Progressionsvorbehalt fällt (§32b EStG). Dadurch wirkt das steuerfreie Krankengeld indirekt – es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Das Ergebnis? Eine scheinbar unerklärliche Nachzahlung am Jahresende. Und ja, das kann schmerzhaft sein, besonders wenn man mit einer Erstattung gerechnet hat.

Steuerklasse während Krankheit

Die Wahl der Steuerklasse kann im Krankheitsfall erhebliche Auswirkungen haben – allerdings nicht sofort spürbar. Während das Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird, orientiert sich die Berechnungsgrundlage oft noch an der letzten Lohnabrechnung. Wer also vor der Erkrankung in Steuerklasse V oder I war, hat später nicht nur ein geringeres Netto, sondern muss auch mit höheren Nachforderungen rechnen, da zu wenig vorausgezahlt wurde. Die Steuerklasse bleibt während der Krankheitszeit zwar gleich, ihre Wirkung entfaltet sich aber zeitverzögert bei der Jahresabrechnung.

Einkommensmix im selben Jahr

Kombinationen aus Lohn, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elternzeit führen zu einem sogenannten Einkommensmix. Dieser Mix kann steuerlich tückisch sein, weil die einzelnen Komponenten unterschiedlich behandelt werden. Während der Arbeitslohn normal versteuert wird, sind Krankengeld und andere Lohnersatzleistungen steuerfrei, aber progressionsrelevant. Die Mischung führt zu einem verzerrten Steuersatz. Das Finanzamt zieht daraus seine Schlüsse – und die münden nicht selten in einer satten Nachforderung.

Fehlende Vorauszahlungen

Wer im laufenden Jahr keine Lohnsteuer mehr zahlt – z. B. bei durchgängigem Krankengeldbezug – hat keine monatlichen Vorauszahlungen an das Finanzamt geleistet. Dadurch fehlt am Jahresende ein Puffer. Wenn dann zusätzliche Einkünfte wie Mieteinnahmen, Nebenjobs oder Kapitalerträge hinzukommen, wird es eng. Denn die Progression trifft auf ein Einkommen, das faktisch kaum vorausversteuert wurde. Das Resultat? Unerwartet hohe Steuernachzahlungen, die man hätte durch freiwillige Vorauszahlungen (§37 EStG) abfedern können.

Krankengeld Steuer Rechner nutzen

Online-Rechner mit Progression

Es gibt mittlerweile spezialisierte Steuerrechner, die den Progressionsvorbehalt explizit mit einbeziehen. Viele Nutzer berichten, dass sie erst durch diese Tools ein Gefühl für die tatsächliche Steuerlast bekommen haben. Ein gutes Beispiel ist der Progressionsrechner der Lohnsteuerhilfe Bayern, der realistische Szenarien erstellt – auch bei mehreren Einkommensarten. Wichtig dabei: Nicht alle Online-Rechner berücksichtigen Sonderfälle wie Elterngeld oder Krankengeld korrekt. Hier sollte man genau hinschauen.

Prognose und Vergleichsjahre

Ein cleverer Trick ist der Vergleich mit Vorjahren. Wie hoch war der Steuersatz damals? Gab es ähnliche Einkommenssituationen? Manche Online-Rechner bieten eine Funktion, um genau das zu simulieren. Gerade wenn man vorher nie Krankengeld bezogen hat, kann dieser Vergleich helfen, eine realistische Erwartungshaltung zu entwickeln. So lässt sich auch frühzeitig erkennen, ob eine Steuernachzahlung droht – und wie hoch sie vermutlich ausfällt.

Simulation mit ELSTER Daten

ELSTER selbst bietet keine konkrete Nachzahlungsprognose, aber es gibt die Möglichkeit, eine Testabgabe zu simulieren. Wer seine Daten vollständig eingibt – inklusive Krankengeld – erhält am Ende einen vorläufigen Steuerbescheid. Diese Simulation ist besonders wertvoll, weil sie auf den originalen Steuerformularen basiert und exakt dem entspricht, was das Finanzamt sehen wird. Achtung: Diese Funktion ist versteckt – sie findet sich unter dem Punkt „Bescheidvorschau“ im letzten Schritt der Erklärung.

Steuerrechner für Selbstständige

Für Selbstständige, die neben Krankengeld auch Betriebseinnahmen erzielen, gelten besondere Regeln. Hier ist die Einkommenssteuer oft nicht durch Abzug gedeckt – das heißt, die Nachzahlung ist fast sicher. Tools wie „Smartsteuer“ oder „Taxfix Business“ bieten spezielle Rechner für diesen Personenkreis. Sie berücksichtigen Betriebsausgaben, Vorauszahlungen und eben auch progressionsrelevante Leistungen. Wer diese frühzeitig nutzt, vermeidet böse Überraschungen – und kann ggf. seine Quartalsvorauszahlungen anpassen.

Steuerliche Planung bei Langzeitkrankheit

Tipps für Vorauszahlung und Rücklagen

Monatliche Rücklagenhöhe kalkulieren

Klingt banal, ist aber entscheidend: Wer jeden Monat einen kleinen Betrag zurücklegt – z. B. 50 bis 150 Euro –, kann am Jahresende entspannt bleiben. Die Höhe dieser Rücklage lässt sich auf Basis der Progression simulieren, wie vorher beschrieben. In der Praxis reicht eine Rücklage von etwa 10 % des monatlichen Krankengeldes oft aus, um die Nachzahlung abzudecken. Wer sich hier auf das Bauchgefühl verlässt, liegt meist daneben – Zahlen lügen eben nicht.

Steuerliche Beratung nutzen

Viele scheuen den Gang zum Steuerberater, weil sie Angst vor den Kosten haben. Dabei kann ein kurzes Beratungsgespräch enorm viel Geld sparen – besonders bei längerer Krankheit. Steuerberater erkennen Optimierungspotenzial, das Laien oft übersehen: z. B. das Nutzen von Verlustvorträgen, das gezielte Verschieben von Einnahmen oder das Ausschöpfen außergewöhnlicher Belastungen (§33 EStG). Der eigentliche Vorteil liegt aber in der Planungssicherheit: Man weiß, was auf einen zukommt – und kann ruhig schlafen.

1 Jahr Krankengeld: Sonderregeln beachten

Steueroptimierung bei langer Abwesenheit

Ein ganzes Jahr krank? Das ist belastend genug – auch finanziell. Doch es gibt steuerliche Stellschrauben, die man kennen sollte. Wer keine anderen Einkünfte hat, kann versuchen, durch gezielte Werbungskosten oder Pauschalen den progressionsbedingten Steuersatz zu senken. Auch ein Wechsel der Veranlagungsform – etwa zur Einzelveranlagung bei Ehepaaren – kann Vorteile bringen, wenn die Einkommensverhältnisse stark voneinander abweichen. Diese Punkte sind individuell – eine pauschale Aussage hilft hier nicht, aber eine gezielte Beratung umso mehr.

ELSTER Hinweise für Dauerbezug

Wer länger als sechs Monate Krankengeld bezieht, sollte im ELSTER-Portal besonders aufmerksam sein. Der Zeitraum wird nämlich häufig automatisch übernommen, kann aber fehlerhaft oder unvollständig sein – etwa bei einem unterjährigen Krankenkassenwechsel oder rückwirkenden Bewilligungen. Deshalb empfiehlt es sich, die elektronischen Daten genau zu prüfen und bei Unstimmigkeiten direkt Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen. Fehlerhafte Angaben führen nicht nur zu falschen Bescheiden, sondern verlängern auch die Bearbeitungsdauer erheblich.

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Fazit

Krankengeld mag steuerfrei sein, aber steuerlich folgenlos ist es keinesfalls. Wer sich auf diese vermeintliche Sicherheit verlässt, kann am Ende des Jahres eine böse Überraschung erleben – und zwar in Form einer saftigen Steuernachzahlung. Der Progressionsvorbehalt nach §32b EStG ist kein nebensächlicher Rechentrick, sondern ein zentrales Prinzip im deutschen Steuerrecht. Deshalb lohnt es sich doppelt, frühzeitig zu planen, ELSTER-Daten kritisch zu prüfen, realistische Rücklagen zu bilden und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wer das Thema nicht nur durch die Steuerbrille betrachtet, sondern auch menschlich – mit Blick auf Belastung, Unsicherheit und bürokratischen Druck – erkennt: Es geht hier nicht nur um Zahlen. Es geht darum, sich trotz Krankheit nicht auch noch steuerlich krank zu fühlen.

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FAQ

Muss ich Krankengeld in der Steuererklärung angeben?

Ja, unbedingt. Auch wenn das Krankengeld steuerfrei ist, muss es angegeben werden, da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Es beeinflusst den Steuersatz auf das übrige Einkommen (§32b EStG).

Wo genau trage ich das Krankengeld in ELSTER ein?

In der Anlage N unter dem Abschnitt „Leistungen nach §32b EStG“. In der elektronischen Version findet sich dieser Eintrag meist in Zeile 28. Die Daten werden in der Regel automatisch von der Krankenkasse übermittelt.

Was passiert, wenn ich das Krankengeld nicht angebe?

Das Finanzamt erhält die Daten in der Regel ohnehin von der Krankenkasse. Wenn du sie nicht angibst oder falsche Summen einträgst, kann es zu Rückfragen, Verzögerungen oder sogar Strafzuschlägen kommen.

Wie wirkt sich der Progressionsvorbehalt konkret auf meine Steuer aus?

Er erhöht den Durchschnittssteuersatz auf dein restliches Einkommen. Das heißt: Auch wenn du das Krankengeld nicht direkt versteuern musst, zahlst du auf deinen Lohn mehr Steuern als ohne Krankengeld.

Gibt es Freibeträge oder Möglichkeiten, die Nachzahlung zu mindern?

Ja. Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten nach §33 EStG) und bestimmte Pauschalen können helfen, das zu versteuernde Einkommen zu senken und damit auch die Progression abzumildern.

Reicht eine Rücklage von ein paar hundert Euro?

Das hängt vom Einzelfall ab. In der Praxis zeigt sich aber: Eine monatliche Rücklage von rund 10 % des Krankengeldes kann in vielen Fällen ausreichen, um spätere Nachzahlungen abzudecken.

Ich war das ganze Jahr krank – muss ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben?

Ja, wenn dein Krankengeld über 410 € liegt und keine Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wurde, bist du nach §46 EStG verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.

Kann ich die Steuererklärung komplett digital erledigen?

Ja. Über das ELSTER-Portal kannst du die gesamte Erklärung digital einreichen – inklusive Datenabruf, Formularausfüllung und elektronischem Nachweis-Upload.

Gibt es Unterschiede zwischen Krankengeld und Kurzarbeitergeld?

Ja, aber steuerlich sind beide Leistungen ähnlich. Beide sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Der entscheidende Unterschied liegt in der Herkunft der Zahlung: Krankenkasse vs. Arbeitsagentur.

Sollte ich einen Steuerberater einschalten?

Wenn du unsicher bist oder dein Fall komplex ist – z. B. bei mehreren Einkommensquellen, Selbstständigkeit oder langer Krankheitszeit – ist ein Steuerberater dringend zu empfehlen. Die Beratungskosten kannst du übrigens steuerlich absetzen.

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