Einkommensteuererklärung machen – Sie möchten sich die Kosten für den Steuerberater sparen? Ich erkläre Ihnen, wie Sie Ihre Erklärung kostenlos mit ELSTER und den richtigen Formularen abgeben können.

Einkommensteuerpflicht verstehen
Wer muss eine Steuererklärung machen
Steuerpflicht bei Arbeitnehmer:innen
Steuerklasse I und II
Viele Angestellte in Deutschland sind überrascht, wenn sie erfahren, dass sie möglicherweise eine Steuererklärung abgeben müssen – selbst dann, wenn ihr Einkommen regelmäßig und vollständig versteuert wurde. Entscheidend dabei ist unter anderem die Steuerklasse. In Steuerklasse I befinden sich alleinstehende, unverheiratete Personen ohne Kinder, während Steuerklasse II Alleinerziehenden vorbehalten ist. Was auf den ersten Blick simpel wirkt, kann schnell komplex werden: Etwa dann, wenn Kinderfreibeträge oder Unterhaltsleistungen berücksichtigt werden. Das Einkommensteuergesetz (§ 46 EStG, Stand 2024) regelt dabei, wann eine Pflichtveranlagung greift – zum Beispiel, wenn Lohnersatzleistungen bezogen oder Nebeneinkünfte erzielt wurden.
Mehrere Jobs gleichzeitig
Sobald jemand neben dem Hauptjob noch eine zweite Tätigkeit aufnimmt – etwa einen Minijob, eine freiberufliche Nebentätigkeit oder eine kurzfristige Beschäftigung – verändert sich die steuerliche Situation erheblich. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale gelten nur für das erste Arbeitsverhältnis, alles Weitere wird pauschal oder individuell versteuert. Wer das nicht meldet oder die Steuererklärung unterlässt, riskiert Nachzahlungen. Laut § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG besteht dann eine Abgabepflicht – insbesondere, wenn die Kombination der Einkünfte zu einer zu niedrigen Steuerlast geführt hat. Ich erinnere mich noch gut, wie ich in einem Nebenjob für ein Start-up gearbeitet habe und am Jahresende plötzlich eine Nachzahlung kam, weil nichts zusätzlich versteuert wurde. Ein klassischer Anfängerfehler.
Selbstständige und Freiberufler
Umsatzgrenzen und Gewinnermittlung
Für Selbstständige gelten ganz andere Regeln als für Arbeitnehmer:innen. Wer als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r tätig ist, muss grundsätzlich immer eine Steuererklärung einreichen – unabhängig vom Einkommen. Laut § 18 EStG (Freie Berufe) und § 15 EStG (Gewerbebetrieb) ist insbesondere die korrekte Gewinnermittlung entscheidend. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht bis zu einem bestimmten Jahresumsatz (aktuell 600.000 Euro oder Gewinn < 60.000 Euro laut § 141 AO, Stand 2024). Wer darüber liegt, muss zur Bilanzierung übergehen. Hier scheitert es oft an der richtigen Erfassung von Betriebsausgaben, vor allem bei Neugründern, die nicht wissen, was abzugsfähig ist.
Besonderheiten bei Kleinunternehmern
Das Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG befreit zwar von der Umsatzsteuerpflicht, nicht aber von der Einkommensteuer. Viele verwechseln das! Auch Kleinunternehmer:innen müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben – oft mit Anlage S oder G, je nach Tätigkeit. Die Besonderheit: Bei dieser Gruppe prüft das Finanzamt besonders genau, ob wirklich keine Umsatzsteuerpflicht bestand. Fehlerhafte Angaben können zu Rückforderungen führen, und das oft mit Zinsen. Ich habe selbst erlebt, wie ein Bekannter seine Rechnungsvorlagen nicht angepasst hatte und Umsatzsteuer falsch auswies – das wurde ihm leider teuer.
Pflicht zur elektronischen Abgabe
Seit 2011 ist die elektronische Abgabe über ELSTER für Selbstständige verpflichtend (§ 25 Abs. 4 EStG). Eine Abgabe in Papierform wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung betrifft dabei nicht nur die Einkommensteuererklärung, sondern auch die Anlagen wie EÜR oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Das Problem: Viele ältere Selbstständige ohne EDV-Kenntnisse fühlen sich damit überfordert. Hier helfen steuerliche Beratungsstellen oder spezielle ELSTER-Schulungen weiter. Wichtig ist: Wer die Abgabepflicht ignoriert, riskiert Verspätungszuschläge oder sogar Zwangsgelder (§ 152 AO).
Rentner:innen und Pensionierte
Besteuerung von Altersbezügen
Auch Rentner:innen sind nicht automatisch von der Steuerpflicht befreit. Entscheidend ist der steuerpflichtige Anteil der Rente, der sich nach dem Renteneintrittsjahr richtet (§ 22 Nr. 1 EStG). Wer 2024 in Rente geht, muss 84 % der gesetzlichen Rente versteuern. Hinzu kommen häufig noch Betriebsrenten, private Altersvorsorge oder Mieteinnahmen. Das kann dazu führen, dass der Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro gemäß § 32a EStG) überschritten wird. Viele erfahren das erst, wenn sie vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden – oft Jahre später mit Nachzahlungsbescheid.
Zusätzliche Nebeneinkünfte
Nebeneinkünfte aus Vermietung, Kapitaleinnahmen oder selbstständiger Tätigkeit im Ruhestand sind voll steuerpflichtig und können die Abgabepflicht auslösen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1–7 EStG). Gerade wenn Rentner:innen sich mit Beratung, Nachhilfe oder künstlerischen Tätigkeiten etwas dazuverdienen, wird die Steuererklärung zur Pflicht. Nicht selten wird das übersehen, weil viele denken: „Ich bin doch in Rente, das reicht.“ Ein Irrtum, der spätestens beim Rentenanpassungsbescheid deutlich wird.
Abgabepflicht bei Lohnersatzleistungen
Elterngeld und Krankengeld
Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld sind steuerfrei – unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das heißt: Sie erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Wer also neben Elterngeld noch Lohn oder Vermietungseinkünfte hat, muss mit einer höheren Steuerlast rechnen. In diesem Fall ist eine Steuererklärung verpflichtend. Ich erinnere mich noch an eine Leserin meines Blogs, die mit ihrem Elterngeld plus Teilzeitgehalt völlig überrascht war, wie stark das Finanzamt im Nachhinein kassierte. Sie hatte schlicht nicht mit dem Effekt des Progressionsvorbehalts gerechnet.
Kurzarbeitergeld und ALG I
Auch Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I gelten als steuerfreie Leistungen mit Progressionsvorbehalt. Besonders während der Corona-Pandemie hat das viele Arbeitnehmer:innen betroffen. Allein das Überschreiten der Grenze von 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG) führt zur Abgabepflicht. Viele waren 2021 schockiert, als sie plötzlich zur Erklärung aufgefordert wurden – obwohl sie dachten, es sei doch „nur“ Kurzarbeit gewesen. Das zeigt: Auch scheinbar kleine Leistungen können steuerlich große Wirkung entfalten.
Steuerliche Vorteile der Abgabe
Rückerstattung durch Werbungskosten
Entfernungspauschale richtig nutzen
Ein unterschätzter Klassiker: die Entfernungspauschale. Sie beträgt 0,30 Euro pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, Stand 2024) für den einfachen Arbeitsweg – unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Was viele nicht wissen: Selbst wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad pendelt, darf die Pauschale ansetzen. Wichtig ist nur die tatsächliche Strecke zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte. Eine Leserin schrieb mir kürzlich, dass sie 28 km mit dem Bus zur Arbeit fährt – und jahrelang dachte, das sei nicht absetzbar. Ein Trugschluss, der sie Hunderte Euro gekostet hat. Wer hier genau dokumentiert, profitiert.
Arbeitsmittel vollständig angeben
Oft bleibt hier bares Geld liegen: Arbeitsmittel. Dazu gehören alles, was Sie für Ihren Beruf benötigen – vom Laptop über Fachliteratur bis hin zu Büromaterial. Der Gesetzgeber lässt hier erstaunlich viel zu (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG). Viele Arbeitnehmer:innen geben nur pauschal 110 Euro an, obwohl tatsächlich mehr absetzbar wäre. Besonders spannend: Auch anteilige Nutzung zu Hause, z. B. ein Drucker im Homeoffice, kann angesetzt werden – bei nachvollziehbarer Begründung. Ich selbst habe mal einen ergonomischen Bürostuhl abgesetzt, den ich nach Bandscheibenproblemen unbedingt gebraucht habe. Akzeptiert wurde er mit ärztlichem Attest ohne Widerspruch.
Kontoführungsgebühren und Fachliteratur
Was haben Kontogebühren mit der Steuer zu tun? Mehr als man denkt. Pauschal erkennt das Finanzamt 16 Euro pro Jahr an (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG), wenn das Konto auch für berufliche Zwecke genutzt wird. Wer nachweist, dass er ein eigenes Konto nur für berufliche Einnahmen nutzt, kann sogar mehr absetzen. Ähnlich verhält es sich mit Fachliteratur – sie muss beruflich relevant sein, aber keine spezielle Zulassung haben. Wer etwa als Architekt:in Architekturmagazine liest oder als Lehrer:in pädagogische Fachzeitschriften kauft, kann diese Kosten geltend machen. Wichtig: Immer Belege aufheben!
Absetzung von Sonderausgaben
Kirchensteuer und Spenden
Ein Bereich, der oft übersehen wird, obwohl er das Potenzial hat, die Steuerlast effektiv zu senken: Sonderausgaben (§ 10 EStG). Dazu gehören Kirchensteuerzahlungen, die voll absetzbar sind – sofern sie freiwillig entrichtet wurden. Gleiches gilt für Spenden an gemeinnützige Organisationen mit Zuwendungsbestätigung. Was viele nicht wissen: Selbst kleine Beträge, etwa 50 Euro pro Jahr, können steuerlich wirksam sein. Ich spende regelmäßig an ein regionales Kinderhilfswerk – mit Spendenquittung –, und allein das bringt mir jedes Jahr rund 80 Euro Erstattung. Kein Riesensprung, aber immerhin!
Vorsorgeaufwendungen optimal nutzen
Zur Kategorie der Sonderausgaben zählen auch Vorsorgeaufwendungen – etwa Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Absetzbar sind sie bis zu bestimmten Höchstbeträgen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Besonders interessant: Wer freiwillig versichert ist, kann höhere Beiträge geltend machen – ein Vorteil, der oft unterschätzt wird. Auch Beiträge zu Berufsunfähigkeits- oder Haftpflichtversicherungen gehören hierher. Wer sich hier rechtzeitig informiert, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch seine persönliche Absicherung verbessern. Das lohnt sich gleich doppelt.
Kinderbetreuungskosten absetzen
Eltern aufgepasst: Kinderbetreuungskosten sind bis zu zwei Drittel von maximal 6.000 Euro im Jahr und pro Kind absetzbar – also bis zu 4.000 Euro (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Dazu zählen Kindergarten, Hort oder auch die Tagesmutter. Voraussetzung: Beide Elternteile arbeiten oder sind in Ausbildung. Ich erinnere mich, wie eine Freundin zunächst dachte, sie könne nur den Kita-Beitrag angeben – nicht aber das Essensgeld oder Bastelmaterial. Falsch! Alles, was direkt mit der Betreuung zu tun hat, gehört rein – wichtig ist, dass der Zahlungsfluss nachweisbar ist.
Außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten mit Nachweisen
Nicht alle medizinischen Ausgaben sind absetzbar – aber viele, wenn sie „zwangsläufig“ entstehen (§ 33 EStG). Dazu gehören z. B. Zuzahlungen zu Medikamenten, Hilfsmitteln oder auch Fahrtkosten zur Therapie. Entscheidend ist: Es muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, idealerweise mit Attest. Was mir auffiel: Zahnimplantate werden häufig abgelehnt, wenn kein Nachweis vorliegt. Wer hier ordentlich dokumentiert und Quittungen sammelt, kann einiges rausholen. Besonders bei chronischen Erkrankungen lohnt es sich, ein „Steuertagebuch“ zu führen.
Pflegekosten von Angehörigen
Die Pflege eines Familienmitglieds kann emotional wie finanziell belastend sein – aber auch steuerlich relevant. Wer Angehörige unentgeltlich pflegt oder dafür selbst Aufwendungen trägt, kann diese als außergewöhnliche Belastung geltend machen (§ 33 EStG, BFH-Urteil vom 18.4.2013, VI R 35/11). Ob Pflegedienst, Umbauten im Haus oder Fahrtkosten – mit korrekten Nachweisen und Pflegegrad-Einstufung sind viele dieser Kosten anerkennungsfähig. Das ersetzt natürlich keine staatliche Unterstützung, aber es lindert zumindest die finanzielle Last.
Zivilprozesskosten unter Bedingungen
Zivilprozesskosten galten lange Zeit als nicht absetzbar. Doch seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 12.5.2011, VI R 42/10) können sie dann berücksichtigt werden, wenn der Prozess existenziell wichtig ist – etwa zur Sicherung der Lebensgrundlage. Ein Beispiel: Sorgerechtsstreitigkeiten, Klagen gegen Kündigungen oder existenzbedrohende Schadensersatzforderungen. Wichtig ist, dass man den Ernst der Lage nachweisen kann. Einfach „Ich wollte Recht haben“ reicht nicht. Aber wenn es um Existenzielles geht – unbedingt versuchen!
Steuererklärung selber machen mit ELSTER
Steuererklärung selber machen kostenlos
ELSTER-Zugang einrichten
Registrierung mit Zertifikatsdatei
Wer seine Steuererklärung eigenhändig erledigen möchte, kommt an ELSTER kaum vorbei. Der erste Schritt beginnt mit der Registrierung über www.elster.de. Dabei wird eine sogenannte Zertifikatsdatei erstellt – sie fungiert wie ein digitaler Schlüssel. Ohne diese Datei ist keine authentifizierte Abgabe möglich. Nach der Anmeldung erhalten Nutzer:innen per Post einen Aktivierungscode. Klingt etwas umständlich? Ja, vielleicht. Aber dieser Prozess soll die Sicherheit und Identitätsprüfung garantieren (§5, 6 Elster-Verfahrensbeschreibung, BZSt, 2024).
Identitätsprüfung per Steuer-ID
Die Steuer-Identifikationsnummer ist zentral: Sie dient nicht nur zur Authentifizierung, sondern verbindet auch die elektronisch abgegebenen Daten mit dem eigenen Steuerkonto. Seit 2008 wird diese ID jedem in Deutschland lebenden Menschen zugeteilt – lebenslang gültig. Bei der ELSTER-Registrierung muss die Nummer exakt eingetragen werden, sonst scheitert die Anmeldung. Viele denken: “Ich finde die nicht mehr!” Sie steht auf jeder Lohnsteuerbescheinigung und vielen Schreiben vom Finanzamt.
Erstellung des Sicherheitszertifikats
Nach erfolgreicher Verifikation wird die Zertifikatsdatei heruntergeladen und am besten auf einem sicheren USB-Stick gespeichert. Ohne sie ist später kein Login möglich. Wer den Stick verliert, muss den kompletten Registrierungsprozess erneut durchlaufen. Ich habe das einmal selbst erlebt – ein Albtraum. Seitdem: Backup auf externer Festplatte. Die Sicherheit ist hoch, ja. Aber das bedeutet auch, dass man selbst Verantwortung für diese Zugangsdaten übernehmen muss.
Alternativen zu ELSTER-Zertifikat
Personalausweis mit eID-Funktion
Falls keine Zertifikatsdatei genutzt werden soll, gibt es eine moderne Lösung: den neuen Personalausweis mit Online-Funktion (eID). Voraussetzung ist ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. Das Prinzip ist ähnlich dem Online-Banking: mit PIN und Chip. Das BMF bestätigt seit 2022 die vollwertige Anerkennung dieser Methode (BMF-Schreiben vom 10.06.2022, GZ IV C 8 – S 7200/19/10001:006).
Steuer-Apps mit ELSTER-Anbindung
Einige Drittanbieter-Apps, wie z. B. WISO Steuer oder Taxfix, bieten vereinfachten Zugang zur ELSTER-Infrastruktur. Diese Tools greifen per API auf die Daten zu und übernehmen die sichere Datenübertragung. Besonders für Technik-Skeptiker:innen ist das ein Segen. Aber: Viele davon sind nicht kostenlos. Hier muss man Nutzen und Preis sorgfältig abwägen. Die Steuererklärung selbst bleibt dabei übrigens inhaltlich identisch – nur die Bedienung ist komfortabler.
Steuererklärung online ausfüllen
Steuererklärung online mit ELSTER
Sobald der Zugang steht, kann es losgehen. ELSTER bietet eine browserbasierte Oberfläche namens “Mein ELSTER”. Dort wählt man das Formular “Einkommensteuererklärung” aus und klickt sich Schritt für Schritt durch die Eingabemasken. Wer sich bei einem Feld unsicher ist, findet oft Erklärungshilfen per Mouseover. Ich selbst war erstaunt, wie gut das System inzwischen funktioniert. Es ist nicht schick – aber funktional.
Schritt-für-Schritt Formular ausfüllen
Das Ausfüllen beginnt mit den persönlichen Daten: Name, Geburtsdatum, Steuer-ID. Danach folgen die Angaben zu Einkommen, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und Werbungskosten. Was sich trocken anhört, wird durch sinnvolle Hinweise erleichtert. Eine Freundin meinte mal: “Ich hatte mehr Angst vor der Steuererklärung als vor der Fahrprüfung.” Doch nach zwei Stunden und einem Tee war alles erledigt. Wichtig ist: keine Panik. Man kann zwischenspeichern und später fortsetzen.
Tipps für Anfänger bei ELSTER-Nutzung
Gerade wer ELSTER zum ersten Mal nutzt, sollte sich Zeit nehmen. Viele Fehler passieren, weil man sich durchklicken will, ohne die Erklärungen zu lesen. Besser: In Ruhe starten, Belege vorbereiten und nach jeder Eingabe kurz innehalten. Das Finanzamt erwartet keine perfekte Steuerakrobatik – sondern nachvollziehbare Angaben. Und falls etwas fehlt? Dann kommt meist ein Hinweis per Post. Kein Weltuntergang.
Unterschied: ELSTER vs. Steuer-Apps
ELSTER ist kostenfrei, offiziell und umfangreich – aber nicht besonders intuitiv. Steuer-Apps sind visuell ansprechender, fühlen sich eher wie ein Chat oder Interview an. Wer also wenig Zeit hat und bereit ist, ein paar Euro auszugeben, wird mit Apps glücklich. Aber Vorsicht: Die Daten landen trotzdem bei ELSTER. Es ist wie ein anderer Weg zur selben Behörde. Beide Varianten haben ihre Berechtigung – es kommt auf den Typ an.
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Registrierung mit Zertifikatsdatei
Wer seine Steuererklärung eigenhändig erledigen möchte, kommt an ELSTER kaum vorbei. Der erste Schritt beginnt mit der Registrierung über www.elster.de. Dabei wird eine sogenannte Zertifikatsdatei erstellt – sie fungiert wie ein digitaler Schlüssel. Ohne diese Datei ist keine authentifizierte Abgabe möglich. Nach der Anmeldung erhalten Nutzer:innen per Post einen Aktivierungscode. Klingt etwas umständlich? Ja, vielleicht. Aber dieser Prozess soll die Sicherheit und Identitätsprüfung garantieren (§5, 6 Elster-Verfahrensbeschreibung, BZSt, 2024).
Identitätsprüfung per Steuer-ID
Die Steuer-Identifikationsnummer ist zentral: Sie dient nicht nur zur Authentifizierung, sondern verbindet auch die elektronisch abgegebenen Daten mit dem eigenen Steuerkonto. Seit 2008 wird diese ID jedem in Deutschland lebenden Menschen zugeteilt – lebenslang gültig. Bei der ELSTER-Registrierung muss die Nummer exakt eingetragen werden, sonst scheitert die Anmeldung. Viele denken: “Ich finde die nicht mehr!” Sie steht auf jeder Lohnsteuerbescheinigung und vielen Schreiben vom Finanzamt.
Erstellung des Sicherheitszertifikats
Nach erfolgreicher Verifikation wird die Zertifikatsdatei heruntergeladen und am besten auf einem sicheren USB-Stick gespeichert. Ohne sie ist später kein Login möglich. Wer den Stick verliert, muss den kompletten Registrierungsprozess erneut durchlaufen. Ich habe das einmal selbst erlebt – ein Albtraum. Seitdem: Backup auf externer Festplatte. Die Sicherheit ist hoch, ja. Aber das bedeutet auch, dass man selbst Verantwortung für diese Zugangsdaten übernehmen muss.
Alternativen zu ELSTER-Zertifikat
Personalausweis mit eID-Funktion
Falls keine Zertifikatsdatei genutzt werden soll, gibt es eine moderne Lösung: den neuen Personalausweis mit Online-Funktion (eID). Voraussetzung ist ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. Das Prinzip ist ähnlich dem Online-Banking: mit PIN und Chip. Das BMF bestätigt seit 2022 die vollwertige Anerkennung dieser Methode (BMF-Schreiben vom 10.06.2022, GZ IV C 8 – S 7200/19/10001:006).
Steuer-Apps mit ELSTER-Anbindung
Einige Drittanbieter-Apps, wie z. B. WISO Steuer oder Taxfix, bieten vereinfachten Zugang zur ELSTER-Infrastruktur. Diese Tools greifen per API auf die Daten zu und übernehmen die sichere Datenübertragung. Besonders für Technik-Skeptiker:innen ist das ein Segen. Aber: Viele davon sind nicht kostenlos. Hier muss man Nutzen und Preis sorgfältig abwägen. Die Steuererklärung selbst bleibt dabei übrigens inhaltlich identisch – nur die Bedienung ist komfortabler.
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Steuererklärung online mit ELSTER
Sobald der Zugang steht, kann es losgehen. ELSTER bietet eine browserbasierte Oberfläche namens “Mein ELSTER”. Dort wählt man das Formular “Einkommensteuererklärung” aus und klickt sich Schritt für Schritt durch die Eingabemasken. Wer sich bei einem Feld unsicher ist, findet oft Erklärungshilfen per Mouseover. Ich selbst war erstaunt, wie gut das System inzwischen funktioniert. Es ist nicht schick – aber funktional.
Schritt-für-Schritt Formular ausfüllen
Das Ausfüllen beginnt mit den persönlichen Daten: Name, Geburtsdatum, Steuer-ID. Danach folgen die Angaben zu Einkommen, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und Werbungskosten. Was sich trocken anhört, wird durch sinnvolle Hinweise erleichtert. Eine Freundin meinte mal: “Ich hatte mehr Angst vor der Steuererklärung als vor der Fahrprüfung.” Doch nach zwei Stunden und einem Tee war alles erledigt. Wichtig ist: keine Panik. Man kann zwischenspeichern und später fortsetzen.
Tipps für Anfänger bei ELSTER-Nutzung
Gerade wer ELSTER zum ersten Mal nutzt, sollte sich Zeit nehmen. Viele Fehler passieren, weil man sich durchklicken will, ohne die Erklärungen zu lesen. Besser: In Ruhe starten, Belege vorbereiten und nach jeder Eingabe kurz innehalten. Das Finanzamt erwartet keine perfekte Steuerakrobatik – sondern nachvollziehbare Angaben. Und falls etwas fehlt? Dann kommt meist ein Hinweis per Post. Kein Weltuntergang.
Unterschied: ELSTER vs. Steuer-Apps
ELSTER ist kostenfrei, offiziell und umfangreich – aber nicht besonders intuitiv. Steuer-Apps sind visuell ansprechender, fühlen sich eher wie ein Chat oder Interview an. Wer also wenig Zeit hat und bereit ist, ein paar Euro auszugeben, wird mit Apps glücklich. Aber Vorsicht: Die Daten landen trotzdem bei ELSTER. Es ist wie ein anderer Weg zur selben Behörde. Beide Varianten haben ihre Berechtigung – es kommt auf den Typ an.
Steuererklärung selber machen – Was brauche ich
Wichtige Unterlagen und Nachweise
Lohnsteuerbescheinigung jedes Arbeitgebers
Der wichtigste Baustein der Steuererklärung ist die Lohnsteuerbescheinigung. Sie enthält zentrale Daten wie Bruttogehalt, einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag (§ 41b EStG). Wer mehrere Jobs hat, braucht auch mehrere Bescheinigungen. Achten Sie auf Zahlenfehler – schon ein kleiner Zahlendreher kann die Berechnung völlig verzerren. Ich erinnere mich an meinen ersten Fehler: 25 Euro zu viel beim Bruttolohn – und die Rückzahlung war weg.
Versicherungsbeiträge & Sonderausgaben
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben (§ 10 EStG). Diese Angaben sind entscheidend für die Steuerberechnung, da sie direkt abgezogen werden. Viele Versicherer stellen Jahresbescheinigungen aus – diese sollten immer griffbereit sein. Und: Auch Riester- und Rürup-Renten werden hier relevant. Wer’s übersieht, verschenkt bares Geld.
Nachweise zu haushaltsnahen Leistungen
Handwerker im Haus? Putzkraft angestellt? Dann unbedingt Rechnung und Kontoauszug aufbewahren! Denn haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar (§ 35a EStG). Das gilt übrigens auch für Winterdienst, Gartenpflege oder Fensterputzen. Wichtig ist nur: Der Betrag muss per Überweisung gezahlt worden sein. Barzahlung? Leider nicht absetzbar.
Spendenquittungen und Pflegekosten
Spenden an gemeinnützige Organisationen senken die Steuerlast – vorausgesetzt, eine Zuwendungsbestätigung liegt vor (§ 10b EStG). Auch Pflegekosten, etwa für ambulante Pflegekräfte oder Umbaumaßnahmen im Bad, können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden (§ 33 EStG). Ich habe in einem Fall gesehen, dass sogar ein Treppenlift als notwendig eingestuft wurde – mit ärztlichem Nachweis.
Elektronische Datenquellen nutzen
Abruf über vorausgefüllte Erklärung (VaSt)
Eine echte Erleichterung: Die sogenannte VaSt, also vorausgefüllte Steuererklärung. Mit ihr lassen sich Daten wie Lohnsteuer, Krankenversicherung oder Rentenbeiträge direkt aus dem System des Finanzamts abrufen. Man spart Zeit und vermeidet Tippfehler. Doch Vorsicht: Alles blind zu übernehmen, kann riskant sein. Prüfen Sie jede Zahl – das Finanzamt ist nicht unfehlbar.
Abgleich mit ELStAM-Daten
Die ELStAM-Daten (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) enthalten z. B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Kirchensteuerpflicht. Diese Informationen sollten regelmäßig mit der Lohnabrechnung abgeglichen werden, um Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen. Es passiert häufiger, als man denkt, dass Freibeträge nicht richtig eingetragen sind – mit direkten Folgen für die Rückzahlung.
Datenimport aus Buchhaltungssoftware
Für Selbstständige und Freiberufler:innen gibt es zunehmend Schnittstellen zwischen Buchhaltungssoftware (wie Lexoffice, sevDesk etc.) und ELSTER. Das bedeutet: Einnahmen, Ausgaben und Umsatzsteuerdaten lassen sich automatisch übertragen. Klingt technisch? Ist es auch. Aber wer es einmal eingerichtet hat, spart jedes Jahr viele Stunden Arbeit.
Steuerformulare und Anlagen verstehen
Steuererklärung selber machen Formular
Anlage N für Arbeitnehmer:innen
Diese Anlage ist Pflicht für alle, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen. Hier werden Bruttoarbeitslohn, Werbungskosten und steuerfreie Leistungen eingetragen. Der Teufel steckt im Detail: Wer hier z. B. doppelte Haushaltsführung oder Fahrtkosten nicht korrekt einträgt, verschenkt Geld. Tipp: Immer mit Lohnsteuerbescheinigung abgleichen.
Anlage Vorsorgeaufwand
Hier geht es um alles, was mit Vorsorge zu tun hat: gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, private Vorsorgeprodukte. Die Höchstbeträge sind gedeckelt, aber nicht trivial. Die Anlage ist entscheidend für die Erstattungshöhe. Ich war überrascht, wie viel da zusammenkam, als ich alle Beiträge korrekt eintrug.
Anlage Kind
Wer Kinder hat, trägt hier Angaben zu Kindergeld, Betreuungskosten oder Ausbildungsfreibeträgen ein. Besonders relevant: Wechselnde Wohnsitze, getrennte Eltern oder volljährige Kinder in Ausbildung. Ich habe selbst erlebt, dass ein fehlender Haken bei “Kinderfreibetrag übertragen” 400 Euro weniger Rückerstattung bedeutete.
Anlage Sonderausgaben
Diese Anlage ergänzt viele der zuvor genannten Bereiche: Spenden, Kirchensteuer, Berufsausbildungskosten. Sie lohnt sich fast immer. Selbst Erstausbildungskosten bis 6.000 Euro pro Jahr sind möglich (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Aber Achtung: Quittungen sammeln!
Formulare für besondere Situationen
Anlage R für Rentner:innen
Hier werden Renteneinkünfte aus gesetzlicher, betrieblicher oder privater Rente eingetragen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen steuerpflichtigem und steuerfreiem Anteil – das richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Viele machen hier Fehler, weil sie nur die Gesamtsumme angeben.
Anlage EÜR für Selbstständige
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist das Standardverfahren für kleine Unternehmen. In dieser Anlage wird der Gewinn aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Pflichtfeld für alle mit selbstständigem Einkommen unter der Bilanzierungspflicht (§ 4 Abs. 3 EStG). Genauigkeit ist hier alles.
Anlage S für Freiberufler
Freiberuflich Tätige wie Journalist:innen, Hebammen oder Künstler:innen nutzen diese Anlage. Hier gelten eigene Regeln, z. B. keine Gewerbesteuerpflicht. Wichtig ist die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit – eine falsche Einstufung kann teuer werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen (Anlage HH)
Diese relativ neue Anlage ermöglicht die gezielte Angabe von haushaltsnahen Dienstleistungen, z. B. Reinigung, Pflege, Gartenarbeit. Die bisherigen Angaben im Hauptformular reichten oft nicht aus. Jetzt wird’s präziser – und die Chance auf Anerkennung steigt.
Lohnsteuerausgleich machen – Schritt für Schritt erklärt 👆Steuerbescheid und Finanzamt
Steuerbescheid digital prüfen
Bescheiddaten mit ELSTER vergleichen
Wenn der Steuerbescheid endlich im ELSTER-Postfach landet, beginnt für viele erst der spannendste Teil: Stimmt alles, was ich eingetragen habe, auch mit dem überein, was das Finanzamt letztlich anerkannt hat? In “Mein ELSTER” lassen sich die Bescheiddaten direkt mit den übermittelten Werten vergleichen – ein enorm hilfreiches Tool. Besonders bei Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen zeigt sich schnell, ob etwas gekürzt oder gar gestrichen wurde. Laut § 157 Abs. 1 AO muss der Steuerbescheid die Berechnungsgrundlagen enthalten – doch das Verständnis dafür ist nicht immer trivial.
Abweichungen vom Antrag verstehen
Was tun, wenn etwas nicht passt? Nicht gleich in Panik verfallen. Abweichungen kommen häufig vor, etwa weil Pauschalen angesetzt wurden, Belege fehlten oder Beträge nicht anerkannt wurden. Wichtig ist, sich die Erläuterungen auf Seite 2 oder 3 des Bescheids genau anzusehen. Dort steht meist, warum ein Posten nicht berücksichtigt wurde. Ich hatte mal den Fall, dass mein Homeoffice nicht anerkannt wurde – weil ich vergessen hatte, den Raum als „ausschließlich beruflich genutzt“ zu markieren. Ein klassischer Stolperstein.
Einspruch bei Fehlern einlegen
Sollte ein echter Fehler vorliegen, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden (§ 355 AO). Das geht direkt über ELSTER – bequem per Klick. Wichtig: Immer sachlich bleiben, Nachweise beilegen und klar formulieren, was beanstandet wird. Das Finanzamt ist durchaus bereit, zu prüfen. Viele denken, ein Einspruch würde sie „auf eine schwarze Liste“ setzen – völliger Unsinn. Ein korrekt eingereichter Einspruch gehört zum guten Steuerhandwerk.
Rückerstattung erhalten
Auszahlung angeben (IBAN prüfen)
Damit eine Rückerstattung auch auf dem richtigen Konto landet, muss die IBAN korrekt in der Steuererklärung angegeben werden (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Besonders bei Kontoänderungen zum Jahreswechsel passiert hier schnell ein Flüchtigkeitsfehler. Und dann? Bleibt das Geld beim Finanzamt hängen, bis man sich meldet. Ich habe das tatsächlich einmal erlebt – 400 Euro standen da einfach monatelang „zur Verfügung“. Seitdem prüfe ich die IBAN dreimal.
Bearbeitungsdauer im Finanzamt
Wie lange dauert es eigentlich, bis das Geld kommt? Das hängt vom Bundesland, dem Zeitraum und der Komplexität der Erklärung ab. Laut BMF (Bearbeitungsstatistik 2023) liegt der Durchschnitt bei 6 bis 8 Wochen. In Stoßzeiten wie März bis Mai kann es deutlich länger dauern. Wer Rückfragen vermeidet und vollständig einreicht, hat bessere Chancen auf schnelle Bearbeitung. Aber auch hier gilt: Geduld ist eine Steuer-Tugend.
Kontakt mit dem Finanzamt
Fragen zur Steuererklärung stellen
Terminvereinbarung mit Sachbearbeiter:in
Manchmal geht nichts über ein persönliches Gespräch. Viele Finanzämter bieten inzwischen telefonische oder vor-Ort-Termine mit der zuständigen Sachbearbeitung an. Wichtig: Niemals einfach vorbeigehen – Terminvereinbarung ist Pflicht. Und: Die meisten Gespräche verlaufen sachlich, freundlich und lösungsorientiert. Ich hatte einmal eine wirklich hilfreiche Beamtin, die mir erklärte, warum meine doppelte Haushaltsführung nicht durchging – ich hatte den Mietvertrag vergessen beizufügen. Danach war alles klar.
Kommunikation per ELSTER-Nachricht
Wer lieber schriftlich kommuniziert, kann über das ELSTER-Postfach direkt Nachrichten an das Finanzamt senden – DSGVO-konform und rechtssicher. Antworten kommen oft innerhalb weniger Tage. Wichtig ist, im Betreff die Steuer-ID und das Veranlagungsjahr zu nennen. So landet die Nachricht gleich an der richtigen Stelle. Und ja – man kann sogar Nachweise nachreichen oder Erklärungen ergänzen. Das spart Wege und Zeit.
Unterstützung bei Problemen
ELSTER-Hotline und Hilfeportale
Technische Probleme? Die ELSTER-Hotline des Bayerischen Landesamts für Steuern hilft kompetent und überraschend freundlich. Auch das Hilfecenter auf www.elster.de bietet viele Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Video-Tutorials und PDF-Leitfäden. Ich war überrascht, wie verständlich das alles formuliert ist. Wer sich also festfährt: Erst googeln, dann anrufen – meist klärt sich das Problem schneller als gedacht.
Beratungsangebote des Finanzamts
Für einfache Fragen gibt es in vielen Ämtern spezielle Servicebereiche, die ohne Termin ansprechbar sind – etwa zur Identifikationsnummer oder zum Abruf von Bescheiden. Bei komplexeren Themen helfen Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater:innen weiter. Wichtig ist: Keine Scheu haben, Fragen zu stellen. Das Steuersystem ist kompliziert – und niemand erwartet, dass man es allein durchblickt. Offenheit bringt oft mehr als stille Verzweiflung.
steuererklärung alleine machen 👆Fazit
Eine Einkommensteuererklärung selber zu machen, ist kein Hexenwerk – aber auch keine Kleinigkeit. Wer sich einmal damit beschäftigt, entdeckt schnell Sparpotenzial, das sonst ungenutzt bleibt. Besonders mit ELSTER lassen sich viele Schritte unkompliziert digital erledigen, und mit den richtigen Anlagen, Belegen und ein wenig Geduld gelingt die Abgabe auch ohne teuren Steuerberater. Ob Arbeitnehmer:in, Selbstständige:r, Rentner:in oder Eltern – für jede Lebenslage gibt es steuerliche Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten. Wer sich informiert, spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Also: Keine Angst vor der Steuer – sondern ran an die Rückerstattung!
Jährliche Steuererklärung: Wer muss, wer nicht? 👆FAQ
Muss ich als Arbeitnehmer:in immer eine Steuererklärung abgeben?
Nein, eine Pflicht besteht nur in bestimmten Fällen – etwa bei Lohnersatzleistungen, mehreren Jobs oder Steuerklassenkombinationen wie III/V. Wer freiwillig abgibt, kann sich oft Geld zurückholen.
Wie sicher ist die Nutzung von ELSTER?
ELSTER gilt als sehr sicher, da eine verschlüsselte Zertifikatsdatei, die persönliche Steuer-ID und zusätzliche Schutzmechanismen wie das Sicherheitszertifikat genutzt werden. Die Technik ist vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert.
Kann ich meine Steuererklärung auch per Papierformular abgeben?
Grundsätzlich ja – aber nur für Privatpersonen ohne Verpflichtung zur elektronischen Abgabe. Selbstständige und Freiberufler:innen müssen ELSTER nutzen (§ 25 Abs. 4 EStG).
Was ist die „vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt)?
Die VaSt ist ein ELSTER-Service, bei dem das Finanzamt bereits bekannte Daten wie Lohnsteuer oder Versicherungsbeiträge zur Verfügung stellt. Das spart Zeit und vermeidet Übertragungsfehler – sollte aber immer geprüft werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch das Finanzamt?
Im Schnitt zwischen 6 und 8 Wochen. In Hochzeiten, etwa zwischen März und Mai, kann es länger dauern. Vollständige und nachvollziehbare Angaben beschleunigen den Vorgang.
Was mache ich, wenn mein Steuerbescheid falsch ist?
Dann haben Sie ein Recht auf Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Der Einspruch kann direkt über ELSTER eingereicht werden – mit klarer Begründung und Belegen.
Welche Belege muss ich dem Finanzamt mitschicken?
Grundsätzlich nur auf Nachfrage. Aber: Für bestimmte Pauschalen oder außergewöhnliche Belastungen kann es sinnvoll sein, Belege gleich beizufügen – z. B. Spendenquittungen, Rechnungen oder ärztliche Atteste.
Ist eine Steuer-App besser als ELSTER?
Kommt drauf an: Steuer-Apps sind meist intuitiver und bieten mehr Hilfestellung, kosten aber Geld. ELSTER ist kostenlos und offiziell, erfordert aber etwas Einarbeitung.
Was passiert, wenn ich die Abgabefrist verpasse?
Dann drohen Verspätungszuschläge oder sogar Zwangsgelder (§ 152 AO). Wer Schwierigkeiten hat, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen – am besten direkt beim Finanzamt oder über ELSTER.
Kann ich auch rückwirkend Steuererklärungen einreichen?
Ja – bis zu vier Jahre rückwirkend. Wer also z. B. 2025 abgibt, kann noch Erklärungen bis einschließlich 2021 nachreichen (§ 169 AO). Oft lohnt sich das – besonders bei geänderten Lebensumständen.
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