Muss ich als Student eine Steuererklärung machen? Auch ohne Einkommen kannst du Studienkosten wie Studiengebühren, Fahrtkosten und Arbeitsmittel angeben und später, wenn du Einkommen erzielst, Steuern sparen. In diesem Beitrag erkläre ich dir genau, wie du diese Kosten richtig angibst.

Steuerpflicht für Studierende
Allgemeine Voraussetzungen
Einkommen unter dem Grundfreibetrag
In Deutschland gilt für alle Steuerpflichtigen ein sogenannter Grundfreibetrag – für das Jahr 2025 liegt dieser bei 11.784 Euro (BMF, 2025). Liegt das Jahreseinkommen eines Studierenden darunter, entsteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Doch aufgepasst: Auch wenn keine Pflicht besteht, kann es sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Warum? Weil bestimmte Ausgaben rückgetragen werden können – dazu später mehr.
Steuererklärung als Student ohne Einkommen
Du hast im Jahr keinerlei Einnahmen erzielt – also gar nichts verdient? Dann fragst du dich vielleicht: „Wozu sollte ich überhaupt eine Steuererklärung machen?“ Die Antwort: Genau dann kann sich ein sogenannter Verlustvortrag lohnen. Das bedeutet, dass deine Ausgaben, etwa für dein Studium, als Verluste festgehalten werden und später, wenn du einmal verdienst, deine Steuerlast senken können. Das Ganze funktioniert über die sogenannte Anlage N und das Formular für die Verlustfeststellung – natürlich vorausgesetzt, du reichst deine Erklärung rechtzeitig ein.
BAföG und steuerliche Relevanz
BAföG wird häufig als „steuerfrei“ bezeichnet – was im Grunde stimmt, denn es ist eine Sozialleistung und kein Einkommen im steuerrechtlichen Sinne (§3 Nr. 11 EStG, 2023). Dennoch solltest du wissen: Auch wenn du BAföG erhältst, kannst du eine Steuererklärung machen – insbesondere wenn du daneben noch Nebenjobs hast. Die Förderung selbst musst du nicht angeben, aber deine Studienausgaben kannst du dennoch geltend machen. Gerade wer im späteren Berufsleben sparen will, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Steuererklärung Student mit Einkommen
Sobald du im Jahr ein Einkommen über dem Grundfreibetrag erzielst – egal ob durch Jobs oder selbstständige Tätigkeiten – wird es ernst: Dann bist du zur Abgabe verpflichtet. Besonders wenn dein Einkommen nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt ist oder mehrere Arbeitgeber beteiligt sind, kann es sein, dass Lohnsteuer einbehalten wurde, die du eventuell zurückholen kannst. Wichtig dabei ist die genaue Dokumentation deiner Einnahmen und die Zuordnung in der richtigen Anlage – je nach Einkunftsart.
Pflicht zur Abgabe bei Nebentätigkeit
Freiberufliche Tätigkeit im Studium
Viele Studierende arbeiten als Nachhilfelehrer:innen, Designer:innen oder Webentwickler:innen – also in klassisch freiberuflichen Bereichen. Sobald du Rechnungen schreibst und Geld dafür bekommst, unterliegst du der Einkommensteuer – auch wenn du noch unter dem Freibetrag bleibst. Entscheidender Punkt: Du bist verpflichtet, deinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) darzulegen und entsprechend einzureichen (§4 Abs. 3 EStG, 2022). Und ganz ehrlich: Wer das einmal gemacht hat, merkt schnell, wie wichtig eine ordentliche Buchführung ist.
Steuer-ID und elektronische Abgabe
Du kommst um sie nicht herum: die Steuer-ID. Sie ist deine lebenslang gültige Identifikationsnummer, die du bei jeder Steuererklärung angeben musst. Hast du sie verlegt? Kein Problem – du kannst sie beim Bundeszentralamt für Steuern neu beantragen. Seit 2013 ist die elektronische Abgabe über ELSTER in Deutschland Pflicht. Du brauchst dafür ein Benutzerkonto, ein Aktivierungscode per Post – und etwas Geduld. Aber wenn das einmal steht, ist die Abgabe tatsächlich gar nicht mehr so kompliziert.
Einfluss der Familienversicherung
Krankenversicherung und Einkommensgrenze
Studierende bis 25 können oft kostenlos über die Eltern familienversichert bleiben – allerdings nur, solange ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für 2025 liegt die monatliche Grenze bei 485 Euro für nichtselbstständige Tätigkeiten und 520 Euro bei Minijobs (GKV Spitzenverband, 2024). Klingt wenig? Ist aber entscheidend – denn wer drüber liegt, fliegt aus der Familienversicherung und muss sich selbst versichern. Das kann schnell teuer werden.
Steuerliche Folgen bei Überschreitung
Was viele vergessen: Wenn du wegen zu hohem Einkommen aus der Familienversicherung fällst, steigt nicht nur dein Krankenkassenbeitrag – auch steuerlich verändert sich deine Situation. Du musst dich eigenständig versichern, kannst die Beiträge aber in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen (§10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, 2023). Es entsteht also ein steuerlicher Vorteil, aber nur, wenn du ihn auch wirklich beantragst. Der Effekt? Höhere Kosten, aber auch mehr Gestaltungsspielraum in der Erklärung.
Unterschied freiwillige und Pflichtveranlagung
Voraussetzungen für Pflichtveranlagung
Pflichtveranlagung bedeutet: Du kommst um die Steuererklärung nicht herum. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du mehrere Jobs gleichzeitig hattest, Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld) erhalten hast oder das Finanzamt dich explizit dazu auffordert (§46 EStG, 2023). Klingt erstmal stressig? Vielleicht. Aber wenn du weißt, worauf du achten musst, ist es halb so wild. Wichtig ist: Fristen einhalten und sauber dokumentieren.
Steuerklassen und Lohnsteuerabzug
Wer verheiratet ist oder mehrere Arbeitsverhältnisse hat, rutscht schnell in Steuerklasse 5 oder 6. Und die haben’s in sich – denn dort wird automatisch besonders viel Lohnsteuer abgezogen. Gerade Studierende mit zwei Jobs merken das auf dem Konto sofort. Was tun? Steuererklärung machen, zu viel gezahlte Steuer zurückholen. Klingt einfach? Ist es im Prinzip auch – solange du deine Abrechnungen und Bescheinigungen parat hast.
Kombination aus mehreren Jobs
Zwei Minijobs? Oder ein Minijob plus Werkstudentenstelle? Dann wird’s steuerlich kompliziert. Die Kombination kann dazu führen, dass du über den Freibetrag kommst und plötzlich pflichtveranlagt bist. Gerade bei kurzfristigen Beschäftigungen oder projektbezogenen Honoraren solltest du genau aufpassen, wie viel du tatsächlich verdienst – und wie sich das auf deine Abgabepflicht auswirkt. Der Teufel steckt im Detail, wie immer.
Vorteile der freiwilligen Veranlagung
Steuererklärung als Student sinnvoll
Auch wenn du nicht musst – du solltest vielleicht trotzdem. Warum? Weil du mit einer freiwilligen Steuererklärung oft bares Geld zurückbekommst. Viele Arbeitgeber ziehen Lohnsteuer ab, auch wenn du gar nicht über dem Freibetrag liegst. Hol sie dir zurück! Die sogenannte Antragsveranlagung (§46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, 2023) macht’s möglich. Viele Studierende wissen das einfach nicht – und verschenken so Jahr für Jahr bares Geld.
Verlustvortrag für spätere Jahre
Du studierst und gibst viel aus – verdienst aber noch nichts? Perfekt für einen Verlustvortrag! Damit kannst du deine Studienkosten in zukünftige Jahre mitnehmen und dann gegenrechnen, wenn du später als Berufseinsteiger ordentlich verdienst. Klingt kompliziert, ist aber steuerlich genial. Vor allem für Mediziner:innen, Jurist:innen oder alle, die ein Zweitstudium machen. Wichtig: Nur mit rechtzeitiger Abgabe der Erklärung möglich!
Fahrtkosten und Studienkosten absetzen
Die Wege zur Uni, Bücher, Laptop, Semesterbeiträge – all das summiert sich schnell. Und ja, du kannst vieles davon steuerlich geltend machen. Die Voraussetzung: Es handelt sich um Werbungskosten (bei Zweitstudium) oder Sonderausgaben (bei Erststudium). Entscheidend ist die genaue Trennung, denn Werbungskosten können in den Verlustvortrag übernommen werden, Sonderausgaben nicht (§9 vs. §10 EStG, 2023). Auch hier zeigt sich: Wer das System versteht, spart richtig Geld.
Steuererklärung für verschiedene Einkommensarten
Minijob und Steuerpflicht

Steuererklärung als Student mit Minijob
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium in einem Minijob – sei es im Café, im Supermarkt oder an der Uni selbst. Was oft unterschätzt wird: Auch ein 520-Euro-Job kann steuerlich relevant sein, je nachdem, wie der Arbeitgeber diesen abrechnet. Wer einfach davon ausgeht, dass der Minijob „automatisch steuerfrei“ sei, kann später böse Überraschungen erleben – insbesondere wenn mehrere Jobs zusammenkommen oder andere Einkünfte bestehen. Deshalb lohnt es sich, genauer hinzuschauen.
Steuerliche Behandlung von 520€-Jobs
Minijobs bis zur Grenze von 520 Euro monatlich gelten grundsätzlich als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Sie werden in der Regel pauschal mit 2 % versteuert, wobei der Arbeitgeber diese Abgabe übernimmt (§40a Abs. 2 EStG, 2024). Das bedeutet: Du bekommst deinen Lohn brutto für netto ausgezahlt – jedenfalls auf dem Papier. Doch wehe, die Grenze wird überschritten oder du nimmst zwei Minijobs gleichzeitig an. Dann kann aus der steuerlichen Einfachheit schnell ein komplexer Fall werden.
Pauschalbesteuerung und Abgabepflicht
Nicht jeder Minijob wird gleich pauschal versteuert. Manche Arbeitgeber entscheiden sich für die individuelle Besteuerung nach Lohnsteuerklasse. Das hat direkte Folgen: Du bekommst weniger netto ausgezahlt, aber dafür kannst du diese Steuer über die Steuererklärung möglicherweise zurückfordern. In diesem Fall entsteht also eine Abgabepflicht – und zugleich eine Chance. Aber aufgepasst: Ohne korrekte Lohnsteuerbescheinigung läuft hier gar nichts.
Sozialversicherungsfreiheit prüfen
Minijobs sind in vielen Fällen sozialversicherungsfrei – aber nicht immer komplett. Zwar besteht keine Pflicht zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung, doch für die Rentenversicherung gilt seit 2013 eine grundsätzliche Beitragspflicht. Du kannst dich zwar davon befreien lassen, aber das musst du aktiv beantragen (§6 Abs. 1b SGB VI, 2024). Viele lassen das einfach durchrutschen – und zahlen unnötig Rentenbeiträge, obwohl es vielleicht nicht sinnvoll wäre. Besser: vorher klären!
Werkstudentenregelung verstehen
Steuererklärung als Student mit Werkstudentenjob
Im Unterschied zum Minijob sind Werkstudenten in der Regel mit mehr Wochenstunden beschäftigt und verdienen entsprechend mehr. Das führt dazu, dass regelmäßig Lohnsteuer einbehalten wird – selbst wenn das Jahreseinkommen noch unter dem Grundfreibetrag liegt. Klingt paradox? Ist aber Alltag. Wer also in der vorlesungsfreien Zeit Vollzeit arbeitet oder durchgängig über 20 Stunden die Woche schafft, landet schnell im Fokus des Finanzamts.
Lohnsteuerabzug trotz Freibetrag
Werkstudenten unterliegen dem ganz normalen Lohnsteuerabzug nach Lohnsteuerklasse 1 – zumindest solange keine weiteren Jobs bestehen oder du ledig bist. Auch wenn du steuerlich eigentlich „nichts“ zahlen müsstest, wird dir Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen. Der Trick? Über die Steuererklärung kannst du dir diese Beträge zurückholen – vorausgesetzt, du reichst alles vollständig ein. Das sind oft mehrere hundert Euro, die sonst einfach verloren gehen.
Steuer-ID und ELStAM-Daten
Als Werkstudent wirst du beim Arbeitgeber über das ELStAM-Verfahren angemeldet – das heißt: deine Steuerklasse, Freibeträge und Religion werden elektronisch übermittelt. Klingt technisch? Ist es auch. Wichtig ist, dass deine Steuer-ID korrekt hinterlegt ist. Sonst kann es passieren, dass du automatisch in Steuerklasse 6 rutschst – mit entsprechend hohen Abzügen. Wer da nicht aufpasst, verschenkt Monat für Monat bares Geld.
Rentenversicherungspflicht als Werkstudent
Anders als Minijobber sind Werkstudenten grundsätzlich rentenversicherungspflichtig – das ist Teil der sogenannten Werkstudentenregel (§6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, 2023). Zwar bist du von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, aber eben nicht von der Rentenversicherung. Diese wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Je nach Einkommen macht das schnell 9 % aus – was sich bei 1.000 Euro brutto schon deutlich bemerkbar macht. Die gute Nachricht? Diese Beiträge kannst du als Sonderausgaben angeben.
Semestergrenzen und wöchentliche Stunden
Der Status als Werkstudent hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch von der tatsächlichen Studienzeit. Du darfst während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten – außer in der vorlesungsfreien Zeit, da ist mehr erlaubt. Wer dauerhaft drüberliegt, verliert den Werkstudentenstatus und rutscht in eine teurere Versicherungspflicht. Auch für das Finanzamt wird das dann komplexer: Die Einkünfte müssen genau zugeordnet werden – vor allem, wenn du in verschiedenen Zeiträumen unterschiedlich beschäftigt warst.
Steuererklärung Student rückwirkend
Rückwirkende Abgabe und Fristen
Du hast vor zwei Jahren gearbeitet, aber keine Steuererklärung gemacht? Kein Problem – du kannst deine Erklärung rückwirkend noch bis zu vier Jahre später einreichen (§169 AO, 2023). Aber Achtung: Die Frist gilt nur für die freiwillige Abgabe. Wenn du eigentlich zur Abgabe verpflichtet warst, zählt eine deutlich kürzere Frist. In beiden Fällen solltest du deine Unterlagen gut aufbewahren – vor allem die Lohnsteuerbescheinigungen, Kontoauszüge und Nachweise für Studienkosten.
Steuererklärung bis zu vier Jahre
Die sogenannte Antragsveranlagung erlaubt es dir, rückwirkend Steuererklärungen abzugeben – selbst wenn du damals keine Pflicht hattest. Das bedeutet konkret: Du kannst für die Jahre 2021 bis 2024 noch Erklärungen einreichen – vorausgesetzt, du tust das bis Ende 2025. Gerade für Studierende mit Werkstudentenjob oder Lohnsteuerabzug kann das Hunderte Euro pro Jahr bedeuten. Und das alles rückwirkend! Klingt fast zu schön, um wahr zu sein? Ist aber exakt so im Gesetz geregelt.
Voraussetzungen für rückwirkenden Antrag
Was brauchst du, um rückwirkend aktiv zu werden? Zunächst natürlich die entsprechenden Nachweise: Lohnsteuerbescheinigungen, Mietquittungen, Belege für Studienausgaben, Kontobewegungen. Außerdem solltest du sicherstellen, dass dein damaliges Einkommen korrekt erfasst ist – vor allem, wenn du zwischen mehreren Jobs gewechselt bist. Wer hier sorgfältig arbeitet, wird belohnt: mit einer oft überraschend hohen Rückzahlung.
Verjährung und Verlust der Erstattung
Die Zeit arbeitet gegen dich: Sobald die vier Jahre rum sind, ist die Erstattung in der Regel verloren – es sei denn, es gab einen Härtefall oder das Finanzamt hat dich besonders spät informiert. Gerade Studierende vergessen häufig, dass diese Frist „hart“ ist. Keine Kulanz, kein Pardon. Und nein, ein verpasster Brief gilt nicht als Entschuldigung. Wenn du’s verpasst, ist das Geld futsch – auch wenn du Anspruch darauf gehabt hättest.
Besonderheiten bei Pflichtveranlagung
Wenn du zur Abgabe verpflichtet warst – etwa wegen mehreren Jobs, Steuerklassewechsel oder höheren Nebeneinkünften – dann kannst du nicht einfach sagen: „Ich mach das später.“ In dem Fall gelten andere Fristen, und es drohen sogar Versäumniszuschläge. Besonders unangenehm: Wenn das Finanzamt die Erklärung anmahnt, hast du in der Regel nur einen Monat Zeit zur Abgabe (§152 AO, 2022). Wer da trödelt, riskiert Geldstrafen. Deshalb: Immer im Blick behalten, was Pflicht und was Kür ist.
Freelancer Steuererklärung: So klappt alles auf Anhieb 👆Praktische Umsetzung und Tipps zur Rückerstattung
Steuern als Student zurück bekommen
Voraussetzungen für Rückerstattung
Werbungskostenpauschale und Abzug
Auch als Student kann man von der sogenannten Werbungskostenpauschale profitieren – zumindest in begrenztem Rahmen. Diese Pauschale beträgt aktuell 1.230 Euro pro Jahr (§9a Satz 1 Nr. 1a EStG, 2025). Sie wird automatisch berücksichtigt, wenn du Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit hattest. Du musst dafür keine Nachweise einreichen – die Pauschale wird dir „einfach so“ angerechnet. Aber aufgepasst: Wenn deine tatsächlichen Kosten höher sind, lohnt es sich, alles genau aufzulisten. Ein Student, der z. B. viel pendelt oder teure Fachliteratur anschafft, kann deutlich mehr als diese Pauschale absetzen – vorausgesetzt, die Dokumentation stimmt.
Sonderausgaben wie Studiengebühren
Nicht alle Studienkosten zählen als Werbungskosten – insbesondere beim Erststudium gelten sie in der Regel als Sonderausgaben (§10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, 2024). Dazu gehören Semesterbeiträge, Prüfungsgebühren, Bibliotheksgebühren oder auch private Fortbildungen. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 6.000 Euro jährlich. Wichtig: Sonderausgaben können nicht in spätere Jahre vorgetragen werden. Das heißt, du kannst sie nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie tatsächlich angefallen sind. Wer also plant, später mehr zu verdienen, sollte das bei der strategischen Entscheidung zur Abgabe berücksichtigen.
Verlustvortrag und Erstattungsmöglichkeit
Keine Einnahmen, aber hohe Ausgaben
Ein häufiger Irrtum: „Ich hab doch nichts verdient – also bringt mir die Steuererklärung gar nichts.“ Falsch gedacht! Gerade wenn du keine Einkünfte hattest, aber hohe Kosten, kannst du über den sogenannten Verlustvortrag steuerlich richtig clever agieren (§10d Abs. 4 EStG, 2023). Was heißt das konkret? Deine Studienkosten – etwa für Fachliteratur, technische Ausstattung oder Umzugskosten – werden als Verlust festgehalten und später mit deinem ersten vollen Einkommen verrechnet. Effekt? Du zahlst im ersten Job deutlich weniger Steuern – oder bekommst sogar eine saftige Rückzahlung. Klingt gut? Ist es auch – du musst es nur beantragen.
Wirkung im ersten Berufsleben
Der Verlustvortrag entfaltet seine Wirkung genau dann, wenn du aus der Uni kommst und endlich richtig verdienst. Viele Berufseinsteiger staunen nicht schlecht, wenn sie dank früherer Steuerstrategien im ersten Job mehrere Tausend Euro zurückbekommen. Voraussetzung: Du hast in den Vorjahren die entsprechenden Anträge gestellt – und deine Verluste wurden festgestellt. Dieses sogenannte „Steuerpolster“ funktioniert wie ein Joker: Es senkt dein zu versteuerndes Einkommen und reduziert damit direkt deine Steuerlast. Wer früh anfängt, spart später ordentlich – versprochen.
Abgabe mit Elster oder Software
Elster und Steuer-Apps im Vergleich
Registrierung bei Elster-Portal
Wenn du deine Steuererklärung selbst machen willst – und dabei unabhängig bleiben möchtest – führt kaum ein Weg an ELSTER vorbei. Das offizielle Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung ist kostenlos, aber nicht gerade selbsterklärend. Die Registrierung dauert ein paar Tage, weil du einen Aktivierungscode per Post bekommst. Danach musst du dein Zertifikat auf dem Rechner speichern – ein bisschen oldschool, aber sicher. Viele Studierende empfinden den Start als Hürde, aber: Wer es einmal eingerichtet hat, kommt später deutlich schneller durch.
Nutzung von App-basierten Tools
Wenn dir ELSTER zu kompliziert ist, gibt es inzwischen smarte Alternativen: Steuer-Apps wie WISO Steuer, Taxfix oder Smartsteuer sind intuitiver und leiten dich Schritt für Schritt durch den Prozess. Ja, sie kosten oft eine Gebühr – aber dafür bekommst du eine visuelle Oberfläche, einfache Sprache und oft auch Tipps für spezielle Studentensituationen. Für Technikmuffel oder Menschen mit wenig Geduld kann das die bessere Wahl sein. Wichtig ist nur: Auch hier musst du die nötigen Unterlagen bereithalten – und deine Angaben ehrlich und exakt machen.
Wichtige Unterlagen und Fristen
Vorbereitung der Steuererklärung
Lohnsteuerbescheinigung organisieren
Ohne sie geht gar nichts: die Lohnsteuerbescheinigung. Wenn du irgendwo angestellt warst – egal ob Werkstudent oder Ferienjob – bekommst du diese Bescheinigung vom Arbeitgeber meist zum Jahresanfang. Sie enthält alle Informationen zu deinem Bruttoverdienst, einbehaltener Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Achte darauf, dass alle Angaben korrekt sind. Selbst kleinste Fehler bei Steuerklasse oder Zeiträumen können später zu Rückfragen oder Nachzahlungen führen. Also: rechtzeitig prüfen, kopieren und digital sichern.
Studienbescheinigung und Nachweise sammeln
Für viele steuerliche Abzüge brauchst du Nachweise: Immatrikulationsbescheinigungen, Quittungen für Studienmaterial, Buchungsbestätigungen für Sprachkurse oder Fahrkarten für den Weg zur Uni. Diese Belege solltest du schon während des Jahres sammeln – nicht erst im Januar hektisch suchen. Auch digitale Nachweise sind möglich, etwa Rechnungen per E-Mail oder Screenshots. Wichtig ist, dass du jederzeit beweisen kannst, wann, warum und in welchem Zusammenhang die Ausgabe erfolgt ist. Die Faustregel: Lieber zu viel als zu wenig dokumentieren.
Abgabefristen und Hilfe
Fristen für Pflicht und freiwillige Abgabe
Bei der Steuer gilt: Der frühe Vogel spart. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss seine Erklärung für das Vorjahr bis spätestens 31. Juli des Folgejahres einreichen (§149 AO, 2023). Wer freiwillig abgibt – etwa für eine Rückerstattung – hat vier Jahre Zeit (§169 AO, 2023). Klingt entspannt, oder? Aber Achtung: Wer zu spät dran ist, riskiert Verspätungszuschläge. Und die können richtig wehtun – auch als Student. Also lieber gleich im Frühling alles erledigen und im Sommer über das Extra-Geld freuen.
Unterstützung durch Lohnsteuerhilfevereine
Du willst keine Fehler machen, aber ein Steuerberater ist dir zu teuer? Dann sind Lohnsteuerhilfevereine vielleicht genau das Richtige für dich. Für eine geringe Jahresgebühr bekommst du dort persönliche Beratung, Hilfe beim Ausfüllen und sogar Unterstützung bei Rückfragen vom Finanzamt. Voraussetzung: Du hast nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und bist kein Unternehmer. Viele Studierende passen genau in dieses Profil – und profitieren enorm von der Expertise dieser Vereine. Frag einfach mal in deiner Stadt nach – oft gibt’s sogar Studententarife.
Steuererklärung 5 Jahre rückwirkend: So holst du dir tausende Euro zurück 👆Fazit
Für viele Studierende ist die Steuererklärung ein unentdecktes Sparpotenzial. Selbst wenn du noch kein Einkommen hattest, kannst du mit einem Verlustvortrag clever vorsorgen und in deinem ersten Job massiv Steuern sparen. Wer hingegen während des Studiums bereits Einkünfte erzielt – ob als Minijobber, Werkstudent:in oder Freelancer – sollte ohnehin über eine Steuererklärung nachdenken, nicht nur aus Pflicht, sondern auch aus Eigeninteresse. Die Vielzahl an geltend zu machenden Ausgaben, von Fahrtkosten bis Studiengebühren, machen die Mühe lohnenswert. Ob über ELSTER oder mit einer App: Wer früh beginnt, profitiert langfristig – und spart bares Geld.
Einkommensteuer GbR richtig berechnen 👆FAQ
Muss ich als Student überhaupt eine Steuererklärung machen?
Nein, in den meisten Fällen besteht keine Pflicht – solange du unter dem Grundfreibetrag bleibst und keine speziellen Einkommenssituationen vorliegen. Aber: Eine freiwillige Abgabe kann sich trotzdem lohnen, z. B. wegen eines Verlustvortrags oder Lohnsteuererstattung.
Was bringt mir eine Steuererklärung ohne Einkommen?
Du kannst deine Studienkosten als Verluste geltend machen und diese in zukünftige Jahre mitnehmen. Wenn du später Einkommen erzielst, reduziert sich dadurch deine Steuerlast erheblich – Stichwort Verlustvortrag.
Zählt BAföG als Einkommen in der Steuererklärung?
Nein, BAföG ist eine Sozialleistung und steuerfrei. Es muss nicht angegeben werden, hat aber auch keine negativen steuerlichen Auswirkungen. Du kannst trotzdem deine Studienkosten absetzen.
Wie funktioniert der Verlustvortrag genau?
Wenn deine Werbungskosten (z. B. Fachliteratur, Pendelkosten, Laptop) deine Einnahmen übersteigen, kannst du den Verlust ins nächste Jahr vortragen. Dort wird er dann mit deinem Einkommen verrechnet und senkt deine Steuerlast.
Ab wann bin ich zur Abgabe verpflichtet?
Sobald du über dem Grundfreibetrag verdienst, mehrere Jobs hast, Lohnersatzleistungen bekommst oder in Steuerklasse 6 rutschst, bist du zur Abgabe verpflichtet. Auch bei selbstständiger/freiberuflicher Tätigkeit gilt die Abgabepflicht.
Kann ich für mehrere Jahre rückwirkend eine Erklärung abgeben?
Ja, bei freiwilliger Abgabe kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung machen. Für das Steuerjahr 2021 ist das z. B. noch bis Ende 2025 möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben?
Werbungskosten gelten z. B. bei einem Zweitstudium und können in den Verlustvortrag übernommen werden. Sonderausgaben – wie beim Erststudium – gelten nur im aktuellen Jahr und sind nicht vortragsfähig.
Wie weise ich Studienkosten korrekt nach?
Sammle alle Belege wie Quittungen, Buchungsbestätigungen, Fahrkarten, Immatrikulationsbescheinigungen. Je besser dokumentiert, desto größer die Chance auf vollständige Anerkennung.
Ist ELSTER besser als eine Steuer-App?
ELSTER ist kostenlos, aber technisch etwas sperrig. Steuer-Apps sind einfacher in der Handhabung, aber kostenpflichtig. Für Anfänger:innen oder Technikmuffel lohnt sich oft die App – besonders mit Studien-spezifischer Unterstützung.
Verliere ich meine Familienversicherung, wenn ich zu viel verdiene?
Ja. Bei Überschreiten der Einkommensgrenzen (485 €/520 € monatlich) fällst du aus der kostenlosen Familienversicherung. Du musst dich dann selbst versichern, kannst aber die Beiträge steuerlich absetzen.
Lohnsteuer machen lassen und sparen 👆